Ich habe in der top agrar 7/2018, S. 31 gelesen, dass ich meinem Finanzamt ab sofort die Steuererklärung und die dazugehörigen Daten elektronisch per Elster übermitteln muss. Und zwar auch, wenn meine Einnahmen pro Jahr weniger als 17500 € betragen und ich meinen Gewinn per Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermittle. Bisher habe ich meine Steuererklärung aufgrund der Härtefallregelung in Papierform abgegeben. Ich bin 67 Jahre alt und habe schlechte EDV-Kenntnisse und bin nicht in der Lage, die Steuererklärung per Elster abzugeben. Besteht diese Härtefallregelung noch, oder muss ich nun einen Steuerberater beauftragen?
Die EÜR ist die einfachste Form der Gewinnermittlung. Ab diesem Jahr müssen alle Unternehmer ihre EÜR auch in digitaler Form mithilfe der Software „Elster“ an das Finanzamnt übermitteln. Dabei sind Sie verpflichtet, den amtlichen Vordruck „EÜR“ zu verwenden. Verdienen Sie weniger als 17500 €, brauchten Sie laut Härtefallregelung bisher keine digitale Version abzugeben. Diese Grenze gilt nun nicht mehr. Dennoch gibt es nach wie vor ein kleines Schlupfloch, um die digitale Übermittlung der formalen EÜR zu umgehen: Wenn Sie weder Internet noch PC haben, können Sie einen Antrag auf Befreiung an das zuständige Finanzamt stellen. Es ist gut möglich, aber nicht sicher, dass das Finanzamt diese Gründe akzeptiert und dann keine digitale Form der EÜR anfordert.
Hinweis: Allein das Alter eines Steuerpflichtigen ist nicht ausschlaggebend. Sollte das Finanzamt keine Ausnahme zulassen, müssen Sie einen Steuerberater beauftragen, der die entsprechenden Erklärungen elektronisch übermittelt.
Stefan Heins, wetreu, Kiel