Die Kommune möchte ein Gewerbegebiet erweitern und dafür von mir 14 ha Land zu einem Spottpreis erwerben. Ich möchte den Hof aber in seiner Substanz für die nächste Generation erhalten. Darf die Gemeinde mich enteignen oder mich zum Tausch der Flächen gegen Ersatzland zwingen?
Nein. Für ein geplantes Gewerbegebiet darf die Kommune Sie generell nicht enteignen oder zum Verkauf zwingen. Auch dann nicht, wenn Sie Ihnen Ersatzflächen anbietet. Allerdings hat sie ein Druckmittel: Sie darf die Erschließung ohne Ihr Einverständnis planen, die notwendige Infrastruktur (Straßen, Kanalsystem) errichten und dafür Erschließungskosten von Ihnen verlangen. Diese werden laut Gesetz nur so lange gestundet, wie Sie das Grundstück selbst zur Landwirtschaft nutzen, also z.B. nicht verpachten. Unser Tipp: Reichen Sie bei der Ausweisung des Gewerbegebiets sowohl im Flächennutzungs- als auch im Bebauungsplan jeweils eine ablehnende Stellungnahme fristgerecht ein, aus der hervorgeht, dass Sie die Flächen nicht verkaufen wollen. So können Sie in einem möglichen späteren Rechtsverfahren darauf verweisen, dass Sie Ihre Ablehnung stets deutlich gemacht haben.