Auch Juristen müssen gelegentlich ums tägliche Brot beten und üben sich dabei gerne in der Kunst der Rechtsverdreherei. Zum Glück ist ihnen das Finanzgericht Hamburg im Fall der Superabgabe jetzt auf die Schliche gekommen. Justitia mit den verbundenen Augen, Waage und Schwert der Gerechtigkeit hat einen guten Job gemacht.
Allerdings hätte auch schon der berüchtigte „Blinde mit dem Krückstock“ gereicht, um zu erkennen, dass es nicht rechtens ist, gegen die Superabgabe im letzten Quotenjahr zu klagen, nur weil diese erst nach Auslaufen der Milchquotenregelung erhoben wurde. Selbst der Bauernverband hat geklagt, heißt es, obwohl sich dieser doch immer so vollmundig dafür eingesetzt hat, dass die „Quote bis zum Schluss gelebt wird“. Alles Blabla von gestern?
Was mich betrifft, war immer klar: Es war mein gutes Recht, im letzten Quotenjahr so viel Milch zu melken, dass unser Betrieb eine Superabgabe im satten fünfstelligen Bereich berappen durfte. Ich hab’s verschlafen, noch teure Quote zu kaufen oder rechtzeitig auf die Bremse zu treten. Vielleicht wollte ich auch Gas geben für „die Zeit danach“. In jedem Fall war mir klar, dass es teuer werden könnte. So war halt die Spielregel.
Wie käme ich dazu, jetzt dagegen zu klagen? Ich klage ja auch nicht über ein „Knöllchen“ wegen Parkzeitüberschreitung, nur weil die Parkzeit schon abgelaufen war, als mir der Zettel unter den Scheibenwischer geklemmt wurde.
Wenn Sie mich fragen: Ich glaube nach wie vor, es wäre vielleicht doch besser gewesen, die Milchquote beizubehalten und zusätzlich noch eine Mistquote für die Hinterlassenschaft der Paragraphenreiter einzuführen. Aber mich fragt ja keiner.
Herzlichst Ihr
Hans Neumayer