Es war als großer Spaß gedacht und endete als Katastrophe. Für ein Spaßvideo sollten sich 2 000 l Wasser aus der Schaufel des Teleskopladers über die Mitglieder eines Kegelklubs ergießen. Doch der Lader kippte und begrub mehrere Menschen unter sich. Dazu kommt: Die landwirtschaftliche Versicherung greift hier nicht.
Bevor Sie selbst Maschinen verleihen, bedenken Sie deshalb: Grundsätzlich sind nur land- und forstwirtschaft-liche Betriebszwecke versichert! Landwirtschaftsfremde Einsätze sollten Sie vorher mit dem Versicherer besprechen. Zu klären ist, wofür das Fahrzeug verwendet wird und wer es fährt. Im Zweifelsfall ist ein klares „Nein“ zum Verleih oft die bessere Wahl. Innerhalb der Land- und Forstwirtschaft gilt:
- Selbstfahrende Arbeits-maschinen wie Bagger, Rad- und Teleskoplader bis 20 km/h laufen in der Regel über die Betriebshaftpflicht. Personenschäden deckt diese meist nur bis zu 6 Mio. € ab. Zudem umfasst die Betriebshaftpflicht nur den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen wie Betriebsangehörige. Betriebsfremde, die sich das Fahrzeug leihen, haben keinen Versicherungsschutz. Nur für den Eigentümer besteht dann noch Versicherungsschutz, wenn z. B. ein bekannter Mangel zu einem Schaden führt.
Prüfen Sie, ob Sie Ihrer Versicherung alle Ihre selbstfahrenden Arbeitsmaschinen melden müssen.
- Passiert etwas mit einem zugelassenen Traktor oder Teleskoplader mit eigener Kfz-Versicherung, ist die Haftpflicht-Situation besser – auch hier allerdings nur, wenn die Maschine für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebszwecke unterwegs ist: Meist werden hier höhere Versicherungssummen bis zu 8 Mio. € je geschädigter Person vereinbart, insgesamt oft 100 Mio. €. Zudem besteht Versicherungsschutz für jeden berechtigten Fahrer.