Ich will ein Grundstück kaufen. Da unser Sohn den Betrieb in den nächsten Jahren übernehmen soll, will ich das Grundstück direkt auf ihn überschreiben lassen. Damit könnte ich die Notarkosten sparen.
- Spricht etwas dagegen?3
- Oder ist es sinnvoller unserem Sohn Geld zu geben, damit er das Grundstück kauft?4
- Oder ist es sinnvoller unserem Sohn Geld zu geben, damit er das Grundstück kauft?5
- Aus steuerlicher Sicht sehen wir darin keinen Nachteil, wenn Ihr Sohn direkt das Grundstück überschrieben bekommt. Schenkungssteuerlich ist zwar nur eine wirtschaftliche Einheit, mit anderen Worten nur ein landwirtschaftlicher Betrieb bei der Schenkung bzw. lebzeitiger Hofübergabe begünstigt. Ihrem Sohn steht aber ein persönlicher Freibetrag von 400000 € zur Verfügung. Wir gehen davon aus, dass bei der Grundstücksschenkung dieser Wert nicht überschritten wird.6
- Sie können Ihrem Sohn auch Geld geben, mit der Maßgabe, dass er ein bestimmtes Grundstück erwirbt und das Geld an den Verkäufer weitergibt. In diesem Fall spricht man von einer mittelbaren Grundstücksschenkung. Auch das wäre steuerlich unschädlich. Bemessungsgrundlage für die Schenkung ist der steuerliche Grundstückswert und nicht die Barzahlung.7
Achtung: Etwas anderes gilt, wenn es sich um Geld aus einer Reinvestitionsrücklage (§6b) handelt. Also beispielsweise Geld von einem früheren Landverkauf. Dann wäre eine mittelbare Grundstücksschenkung und Reinvestition durch Ihren Sohn nicht begünstigt. Bei einer solchen Reinvestition von Ihnen zählen auch die Anschaffungsnebenkosten wie die Grunderwerbsteuer und die Notarkosten zu einer begünstigten Reinvestition.Arno Ruffer, Landwirtschaftliche Buchstelle, Münster