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Aus dem Heft

Kein Ausweg aus der LKK?

Lesezeit: 1 Minuten

Wir bewirtschaften einen Neben­erwerbsbetrieb, mein Mann ist Beamter. Ich bin beim Betrieb sozialversicherungspflichtig angestellt und in der landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) versichert. Nun würde ich gerne in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln. Geht das?


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Sobald Sie als Ehegattin eines landwirtschaftlichen Unternehmers auf dessen Betrieb sozialversicherungs-pflichtig angestellt sind, gelten Sie als „mitarbeitende Familienangehörige“ und sind damit in der LKK pflichtversichert. Das gilt selbst dann, wenn Ihr Mann als Beamter nicht pflichtversichert ist. Als Beitrag wird die Hälfte dessen berechnet, was Ihr Mann aufgrund des korrigierten Flächenwertes an die LKK zahlen müsste.

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