Bei der Grasernte entstand am Häcksler ein Schaden von gut 25000 €. Weil der Häckslerbesitzer als Ursache einen abgefallen Schwaderzinken vermutete, forderte er Schadenersatz von der Kfz-Versicherung des Traktors, der den Schwader gezogen hatte.
Doch der Bundesgerichtshof ließ ihn leer ausgehen, wie Rechtsanwalt Torsten Nordmann vom Niedersächsischen Landvolk Kreisverband Hannover e.V. mitteilt.
Die Richter urteilten, dass weder die Kfz-Versichung noch der Traktorführer oder -besitzer haften müssen. In diesem Fall läge kein Verschulden vor.
Und selbst wenn tatsächlich der verlorene Schwaderzinken verantwortlich sei, sei der Schaden nicht durch die Betriebsgefahr des Traktors verursacht. Denn der Traktor sei auf einem landwirtschaftlichen Grundstück und nicht auf einer öffentlichen oder privaten Fläche unterwegs gewesen.
Der Schutzzweck der gesetzlichen Gefährdungshaftung sei nicht betroffen (Az.: VI ZR 265/14).