Will eine Behörde nach einer Vor-Ort-Kontrolle Prämie zurückfordern, muss das binnen eines Jahres passieren. Geklagt hatte ein Landwirt, auf dessen Hof im Dezember 2015 Prüfer CC-Verstöße in der Rinderhaltung feststellten. Der Landwirt unterschrieb den Prüfbericht. Im Januar 2016 erhielt er trotzdem alle beantragten Fördermittel ausbezahlt. Erst im Mai 2017 widerrief die Behörde den Bescheid und forderte 3% Rückzahlung. Zu Unrecht, so das Verwaltungsgericht Gießen. Weil die Behörde von den Verstößen wusste, hätte sie die ungekürzte Auszahlung verhindern müssen. Sie könne dabei nicht auf fehlerhafte EDV-Systeme verweisen. Anders als andere Gerichte stellte das VG Gießen fest, dass die Rückforderung im EU-Recht nicht abschließend geregelt sei, sondern auch nationales Recht gelte und damit die Jahresfrist für Rückforderungen maßgeblich sei (Az.: 4 K 9039/17.GI).
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