Mit der Betriebshaftpflichtversicherung können Sie Ihren Betrieb, sich selbst und Ihre Familie gegen die verschiedensten Haftungsrisiken absichern, die Sie von Gesetzes wegen tragen müssen. Die Versicherung zahlt dann ggf. für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die Sie Dritten gegenüber verursacht haben – sogar bei grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei Vorsatz. Wenn unberechtige Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, agiert die Haftpflicht- als (passive) Rechtsschutzversicherung. Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Aber wissen Sie genau, welche möglichen Schäden durch Ihre Betriebshaftpflicht abgedeckt sind und welche nicht? Kennen Sie Ihre Deckungssummen? Gerade bei Personenschäden geht es ja schnell um mehrere Mio. Euro. Sind Sie gegen ein Risiko nicht oder nicht genügend abgesichert, zahlen Sie möglicherweise lebenslang daran!