Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

Aus dem Heft

Keulung: Voller Schadenersatz im Seuchenfall

Lesezeit: 2 Minuten

Eine Versicherung muss im Schadenfall die im Ver-sicherungsvertrag vereinbarte Entschädigung zahlen auch wenn die Entschädigung hö-her ist als der tatsächlich ent-standene Schaden. Das ent-schied der Bundesgerichtshof im folgenden Fall (Az: IV ZR 138/00): Wegen Verdacht auf die Aujeszkysche Krankheit wur-den in einem Vermehrungsbe-trieb mit 1 085 Sauen alle Schweine gekeult. Von der Tierseuchenkasse bekam die Landwirtin rund 920 000 DM für die Tierverluste. Die priva-te Betriebsunterbrechungs-Versicherung bezahlte mit rund 970 000 DM den entstan-denen Schaden durch die Be-triebsunterbrechung. Sie wei-gerte sich allerdings, die im Versicherungsvertrag verein-barte Leistung von pauschal 1 000 DM pro Sau zu zahlen, al-so insgesamt 1 085 000 DM. Begründung: Die Schadener-satzleistung dürfe nicht über dem tatsächlich entstandenen Schaden liegen. Denn das wür-de zu einer gesetzeswidrigen Bereicherung der Landwirtin führen. Das Gericht entschied an-ders. Eine Versicherung müsse grundsätzlich die im Vertrag vereinbarte Entschädigung zahlen, auch wenn die vertrag-liche Versicherungsleistung höher sei als der tatsächlich entstandene Schaden. Das so genannte Bereicherungsverbot greife nur dann, wenn die im Vertrag festgelegte Entschädi-gung von vornherein zu hoch sei. Das sei hier nicht der Fall. Die vereinbarte Leistung von 1 000 DM pro Sau sei ein rea-listischer Mittelwert. Dass der tatsächliche Schaden erheblich unter oder auch über der ver-einbarten Summe liegen könn-te, sei schon bei Abschluss der Versicherung klar gewesen.

Die Redaktion empfiehlt

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.