Für eine Photovoltaik-Anlage habe ich im Jahr 2010 ein KfW-Darlehen über 85 000 € aufgenommen, der Zinssatz belief sich auf 3,11 %. Der Kredit läuft über meine Hausbank. Diese hat mir 96 % der Darlehenssumme ausgezahlt. Sind die fehlenden 4 % Bearbeitungsgebühren? Kann ich diese Gebühren nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes zurückfordern? Kann ich das Darlehen umschulden?
Die 4 % sind keine Bearbeitungsgebühren, sondern das „Disagio“. Dabei handelt es sich sozusagen um vorab gezahlte Zinsen: Sie bekommen nur 96 % ausgezahlt, müssen aber 100 % der Kreditsumme tilgen. Schon die Hausbank erhält von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) nur die 96 %. Die Hausbank finanziert sich über eine Marge des Zinssatzes und weist zusätzliche Bearbeitungsgebühren aus. Ob Sie diese Bearbeitungsgebühren auch als Landwirt zurückzufordern können, ist derzeit noch unklar (siehe auch top agrar 8/2015, S. 12). Viel wichtiger ist derzeit für Sie: Mit dem Disagio haben Sie sich ein jederzeitiges Tilgungsrecht erkauft. Das heißt: Sie können den Kredit sofort z. B. auf ein Darlehen der Hausbank umschulden und so von den historisch niedrigen Zinsen profitieren. So könnten Sie in Ihrem Fall mehr als 4 000 € einsparen. Achten Sie bei einer Umschuldung dar-auf, ob Ihre Hausbank Gebühren für das neue Darlehen verlangen will und fragen Sie gegebenenfalls nach, ob das wirklich nötig ist. Viele Banken kommen ohne Gebühren aus, zumal der Aufwand für die Bank im Zinssatz enthalten sein sollte.