Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Eurotier 2024 Seelische Gesundheit Wolf

Aus dem Heft

Kfz-Steuer: Kleinstbetrieb befreit

Lesezeit: 1 Minuten

Auch sehr kleine landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetriebe können für ihre Schlepper eine Kfz-Steuerbefreiung erhalten. Das zeigt ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen (Az: 14 K 164/12), wie Steuerberater Simon Beyme vom Deutschen Bauernverband berichtet. Geklagt hatte ein Nebenerwerbslandwirt, der 1 ha Grünland und 5 ha Wald bewirtschaftet sowie zwei Rinder besitzt. Fleisch und Holz verbrauchte er selbst oder tauschte es gegen andere Leistungen. Tatsächlich verkauft wurde nur ein sehr geringer Anteil. Daher widerrief das Finanzamt die Steuerbefreiung seines im Betrieb genutzten Schleppers und setzte für das Jahr 2010 erstmalig 124 € Kfz-Steuer an. Bedingung für die Steuerbefreiung sei, dass ein Betrieb land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse in einem wirtschaftlich relevanten Umfang vermarktet. Das sei hier nicht der Fall.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Doch das sahen die niedersächsischen Richter anders: Der Landwirt nehme sehr wohl am Markt teil. Schließlich führe er viele Tauschgeschäfte durch. Daher habe er auch Anspruch auf Kfz-Steuerbefreiung seines Schleppers.

Die Redaktion empfiehlt

top + Bestens informiert zur EuroTier 2024

Über 60 % sparen + Gewinnchance auf einen VW Amarok sichern!

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.