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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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Kleinerzeuger-Regelung als Prämienfalle?

Lesezeit: 2 Minuten

P roblematisch wird die Prämienzuteilung bei solchen Bullenmästern, die sich in der Vergangenheit als Kleinerzeuger (max. 25 Bullen) eingestuft haben, obwohl sie deutlich mehr Bullen produziert hatten. Hintergrund: In einer Reihe von Fällen rechnete es sich seinerzeit, stattdessen lieber die relativ hohen Maisprämien mitzunehmen. Sie wären jetzt benachteiligt, wenn ihnen im Zuge der Entkopplung nur die Bullen angerechnet würden, für die sie damals Prämien im Rahmen der Kleinerzeuger-Regelung erhalten haben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht aber bisher trotz des Drängens der Bauernverbände keine Möglichkeit, hier einen Härtefall anzuerkennen. Wie gravierend der drohende Prämienverlust für diese Betriebe sein kann, zeigt das folgende Beispiel: Ein bayerischer Mäster mit 40 Bullen, 12 ha Mais und 24 ha Getreide/Raps wählte in den Jahren 2000 bis 2002 die Kleinerzeuger-Regelung. Damit erhielt er die Bullenprämien jeweils nur für 25 Tiere, konnte für seine 12 ha Mais aber die relativ hohe Prämie von seinerzeit 439 bis 474 E/ha in Anspruch nehmen. Im Zuge der Entkopplung droht sich diese Strategie jetzt zu rächen. Denn auf der Basis der damaligen KleinerzeugerRegelung kann der Betrieb 2005 nur mit Prämienrechten von insgesamt rund 16000 Erechnen. Hätte er damals für alle Bullen die Sonderprämie beantragt und auf die Flächenprämie verzichtet, würde er ab 2005 dagegen 19000 Eerhalten. Dem Mäster drohen also in den nächsten Jahren Einbußen von jeweils 3000 E, falls die Verordnung in diesem Punkt nicht noch geändert wird. Dies sollte u. E. unbedingt überprüft werden, zumal das Bundeslandwirtschaftsministerium den Betrieben damals in seinen offiziellen Info-Broschüren selbst geraten hat, zu prüfen, ob sie nicht mit der Kleinerzeuger-Regelung besser fahren, auch wenn sie deutlich mehr als 25 Bullen mästeten.

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