Ï Seit Mai diesen Jahres verhandeln der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bundesverband der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP) über eine Verbesserung des Kooperationsabkommens. Der DBV hat hierzu folgende Vorschläge gemacht: Der Landwirt soll nur noch Auskunft über die Menge der jeweils nachgebauten Sorten geben. Landwirte mit über 60 % Saat-/Pflanzgutwechsel sollen von der Angabe der nachgebauten Saatgutmengen freigestellt sein. Zur Berechnung des Saatgutwechsels werden alle zertifizierten Sorten (inkl. Importe und Hybridsorten) berücksichtigt. Für Teilnehmer am Kooperationsabkommen, die innerhalb von sechs Wochen Auskunft erteilen, reduziert sich die Gebühr auf 40% bei Getreide und Grobleguminosen sowie auf 30 % bei Kartoffeln. Die bisherige Rabattregelung soll abgelöst werden. Der DBV-Vorschlag: 20% Rabatt auf die Z-Lizenz plus ca. 5% Rabatt auf den Saatgutpreis, wenn sich Landwirte zu 100% Z-Saatgut/Pflanzgut verpflichten. Für Landwirte, die nicht am Kooperationsabkommen teilnehmen, wird die Gebühr auf 50% bei Getreide und Grobleguminosen sowie 40% bei Kartoffeln festgesetzt. Die Verhandlungen zwischen DBV und BDP sind nach Angaben von Dr. Norbert Heim vom DBV weit fortgeschritten. Mit einer Einigung für das Wirtschaftsjahr 2002/03 rechnet er in Kürze. Strittig seien noch folgende Punkte: Absenken der Nachbaugebühr auf 40%, Einbeziehen von Hybridsorten bei der Berechnung des Saatgutwechsels, Absenken der Freistellungsgrenze bei Kartoffeln von derzeit 80 auf 60%. Die für Stärkekartoffeln geltende Vereinbarung Wirtschaftskartoffeln gilt nicht mehr für das Jahr 2002. DBV und BDP haben eine neue Vereinbarung zur Erhebung der Nachbaugebühren ausgehandelt. Sie liegt derzeit dem Bundeskartellamt zur Prüfung vor. Geplant ist, künftig die Nachbaugebühr über den Flaschenhals Stärkefabrik zu erheben. Sie soll aus Fabrikgewinnen finanziert werden. Weitere Informationen zum Nachbau lesen Sie ab S. 54.
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