Für die Abwicklung eines Rentenbankkredites will unsere Hausbank eine Bearbeitungsgebühr erheben, die uns viel zu hoch erscheint. Wie viel darf sie verlangen?
Ihre Hausbank darf für die Bearbeitung des Rentenbankkredites eine Gebühr von bis zu einem Prozent der Darlehensgebühr einbehalten, maximal jedoch 1 250 €. Diese darf sie einmalig bei der Auszahlung des Kredites einbehalten. Das ist in den Bedingungen der Rentenbank so geregelt. Allerdings kommen die meisten Hausbanken guten Kunden bei der Gebühr sogar noch entgegen.
Insgesamt sind die Rentenbankdarlehen so meist etwas günstiger als Kredite, welche die Hausbanken aus ihren eigenen Mitteln vergeben.