Viele Verbraucher profitieren derzeit von einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), nach dem sie erhobene Kreditgebühren von ihren Banken zurückfordern können. Kann ich das auch als Landwirt fordern?
Die Banken verweisen aktuell nur zu gern darauf, dass sich das BGH-Urteil ausschließlich auf Verbraucherkredite bezieht. Dabei spricht einiges dafür, dass sich die Argumente der Richter auch auf Unternehmerkredite übertragen lassen. Ein höchst-richterliches Urteil hierzu steht aber noch aus.
Deswegen erstatten die Banken die Gebühren Landwirten und anderen Unternehmern bislang nicht zurück. Wenn Sie eine höchst-richterliche Entscheidung abwarten möchten, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre etwaigen Ansprüche gegenüber der Bank bis dahin nicht verjähren. Auch zur Verjährungsfrist bearbeitet der BGH aktuell eine Klage, in der Regel verjähren solche Ansprüche jedoch nach drei Jahren. Sie können die Verjährungsfrist „hemmen“ – also unterbrechen – indem Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
Stellt sich die Bank weiterhin stur, werden Sie den Klageweg beschreiten müssen, wenn Sie nicht auf die Rückerstattung der Kreditgebühren verzichten wollen.