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Kreditversicherung: Schutz bei Pleite des Vermarkters

Lesezeit: 4 Minuten

I mmer mehr Vermarkter verlängern derzeit ihre Zahlungsziele.Das bedeutet Zinsverluste für Sie als Erzeuger.Außerdem erhöht sich Ihr Ausfallrisiko im Falle der Pleite eines Vermarkters.Deshalb ist eine gute Absicherung gegen Forderungsausfälle für viele Betriebe wichtiger als je zuvor. Die Vereinbarung eines einfachen oder verlängerten Eigentumsvorbehaltes bietet dabei allerdings keine ausreichende Sicherheit.Und auch Bürgschaften helfen nicht immer weiter:Sie sind teuer,außerdem lehnen die Banken die Übernahme von Bürgschaften für Vermarkter immer häufiger ab. Eine Alternative dazu ist der Abschluss einer so genannten Kreditversicherung.Immer mehr Erzeugergemeinschaften nutzen dieses Instrument,um ihre Mitglieder gegen Forderungsausfälle abzusichern.Und so funktioniert der Versicherungsschutz: Die Versicherung überprüft die Bonität der einzelnen Vermarkter,an die die Erzeugergemeinschaft liefert.Ist das Ergebnis positiv,gewährt sie Versicherungsschutz.Hat sie bei einem Vermarkter Bedenken,lehnt sie den Versicherungs-schutz ab oder begrenzt z.B.die Haftungssumme und die Zahlungsziele. Für die Versicherung wäre das Risiko am höchsten,wenn alle Tiere an einen Abnehmer gehen.Um das Risiko zu splitten,verlangen deshalb die meisten Versicherer,dass mehrere Vermarkter beliefert werden. Die Versicherung muss dann auch für alle Vermarkter der Erzeugergemeinschaft abgeschlossen werden.Man kann sich nicht einzelne Abnehmer herauspicken,die vielleicht finanziell wackelig erscheinen,und nur diese versichern.Dies wäre den Versicherern zu riskant. Diese begrenzen ihr Risiko außerdem dadurch,dass sie Forderungsausfälle nicht zu 100 %absichern,sondern eine Selbstbeteiligung zwischen 15 und 30 % verlangen.Das heißt:Wenn eine Erzeugergemeinschaft auf 150 000 E sitzen bliebe,bekäme sie bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung von 25 %tatsächlich 112 500 E für die betroffenen Mitglieder ausgezahlt. Die Experten der Versicherungen überprüfen außerdem laufend die Bonität der Vermarkter.Droht es bei einem Abnehmer kritisch zu werden,informieren sie die Lieferanten bzw.die Erzeugergemeinschaft und kündigen oder begrenzen für die Zukunft die Haftungssumme.Die EG ist dann gewarnt und kann rechtzeitig reagieren,so dass es möglichst icht zu einem Forderungsausfall kommt. Versicherungsschutz ab ca.0,15 8 /Schwein Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich in den meisten Fällen nach den aktuellen Umsätzen der Erzeugergemeinschaft.Genauer:nach den am Ende eines Monats noch offenen versicherten Forderungen.Die Prämie beträgt in der Regel zwischen 1 und 3 Promille dieser Summe. Beispiel:Eine Erzeugergemeinschaft verkauft im Monat 10 000 Schweine zum Durchschnittspreis von 150 E pro Tier.5 000 davon sind Ende des Monats noch nicht bezahlt.Die am letzten Tag des Monats noch ausstehenden versicherten Forderungen belaufen sich somit auf 750 000 E .Unterstellt man einen Prämiensatz von 2 Promille,beträgt die Versicherungsprämie 1 500 E im Monat,das sind 0,15 E pro Schwein. Die Prämie kann in Einzelfällen niedriger sein,sie kann aber auch deutlich darüber liegen.Das hängt u.a.vom Prämiensatz,dem Schlachtpreis und den Zahlungszielen ab.Günstiger wird die Prämie,wenn für ein schadenfreies Versicherungsjahr ein Schadenfreiheits-Rabatt von z.B.10 oder 20 %der Jahresprämie gewährt wird. Verlängerte Zahlungsziele erhöhen aus Sicht der Versicherer das Risiko.Die Summe,die abgesichert werden muss,erhöht sich.Der Versicherungsschutz wird teurer und erhöht damit die Vorkosten für die Erzeuger.Wegen des höheren Risikos nimmt die Versicherung außerdem den einen oder anderen Vermarkter schärfer unter die Lupe und schränkt möglicherweise den Versicherungsschutz ein.Längere Zahlungsziele bürden diese Lasten einseitig den Landwirten auf. Kreditversicherung für einzelne Landwirte? Kreditversicherungen werden üblicherweise von Erzeugergemeinschaften abgeschlossen.Es gibt aber auch EGs,die sich nicht selbst versichern,sondern die den nachgelagerten Viehhändler ver-pflichten,eine Kreditversicherung abzuschließen.Falls dann ein Abnehmer des Viehhändlers in Konkurs geht,bekommt der Händler die ausstehenden Forderungen ersetzt.Wichtig dabei ist,dass die Erzeugergemeinschaft eng mit dem Viehhändler zusammenarbeitet und dessen Geschäfte kontrolliert.Denn gegen eine Pleite des Viehhändlers wäre die Erzeugergemeinschaft in diesem Fall nicht abgesichert.Eine Erzeugergemeinschaft könnte aber auch von vornherein vereinbaren,dass der Händler im Schadenfall die Entschädigungssumme an die Erzeuggergemeinschaft abtreten muss und dass diese Summe icht pfändbar ist. Für einzelne Landwirte ist es in der Regel schwierig,eine Kreditversicherung zu bekommen.Denn die Versicherer bestehen darauf,dass mehrere Abnehmer beliefert werden.Außerdem verlangen sie meist eine jährliche Mindestprämie in der Größenordnung von z.B.5 000 E oder 10 000 E .Für einzelne Landwirte ist das kaum drin.Denkbar ist allerdings,dass sich mehrere Landwirte,z.B.zehn größere Schweinemäster,rechtlich zusammenschließen und gemeinsam eine Kreditversicherung abschließen.-sv-

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