Worauf kann man sich noch verlassen? Das fragen sich 154 thüringer Landwirte, die in 2014 die Förderung der „artenreichen Fruchtfolgen“ des KULAP-Programmes für 2015 beantragt haben. Im Vertrauen auf Bewilligung haben sie im Frühjahr eine entsprechende Aussaat vorgenommen und bekamen dann aber Ende April einen Ablehnungsbescheid!
Der Grund: Wegen fehlender EU-Mittel, stellte das Landwirtschaftsministerium im April die Förderbedingungen kurzerhand um. Plötzlich werden in erster Linie Betriebe gefördert, die schon in 2014 Rinder, Schafe und Ziegen gehalten haben und davon werden v.a. diejenigen begünstigt, die die höchste Steigerung zu den geforderten 10 % Leguminosenanbau haben. Im Ergebnis wurden 2/3 der Anträge nicht bewilligt. Dass die Betriebe Mehrkosten für den Anbau hatten bzw. Vermarktungsnachteile haben werden, spielt keine Rolle.
„Die Ablehnungen sind misslich“, so das Thüringer Landwirtschaftsministerium. Aber die Landwirte seien zu Jahresbeginn schriftlich informiert worden, dass es keine Garantie auf Bewilligung gebe. Sie hätten auch eine Erklärung unterschrieben, dass sie die Verpflichtungen zunächst auf eigenes Risiko eingehen.
Rechtliche Schritte – das bestätigt Rechtsanwalt Hubert Becker aus Hildesheim – sind deshalb wohl zwecklos. Für die Landwirte bleibt die Ablehnung dennoch ein Schlag ins Gesicht. Der Thüringer Bauernverband versucht nun politisch Druck zu machen, damit die Maßnahme noch finanziell aufgestockt wird. Aber auch falls das gelingen sollte – das verlorene Vertrauen kann niemand ersetzen.