Betriebsprämie ist auch für Naturschutzflächen zu gewähren, die tatsächlich als Acker- oder Dauergrünland genutzt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Az: C 61/09). Davon profitieren u.a. auch Flächen im Bereich von Flughäfen oder von militärischen Einrichtungen, die nur zu bestimmten Zeiten und unter Sicherheitsauflagen bewirtschaftet werden dürfen. Solche Bewirtschaftungseinschränkungen könnten künftig der Auszahlung der Betriebsprämie nicht mehr entgegengehalten werden, so Rechtsanwältin Christiane Graß aus Bonn.
Agrardiesel: Die Kritik über die massiven Verzögerungen bei der Agrardieselvergütung (top agrar 12/2010) ist angekommen. Das Bundesfinanzministerium hat gegenüber dem Bauernverband „organisatorische und personelle Maßnahmen“ angekündigt, um den Bearbeitungsstau aufzulösen. Der DBV drängt u.a. auf weniger Bürokratie im Antragsverfahren.