Rente verweigert: Beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gab er weder seine Rückenschmerzen noch eine dreimalige Thrombosebehandlung an. Das kostet den Versicherten jetzt die BU-Rente von 900 €/Monat. Die Versicherung verweigere zu Recht die Leistung, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az: 12 U 140/12). Die Beschwerden seien nicht „vergessen“, sondern bewusst verschwiegen worden, um die Police zu bekommen.
Immobilien-Kredite: Vergibt eine Bank für einen Wohnungskauf ein Darlehen in Höhe von 100 % des Kaufpreises, muss sie auch den Wert der Immobilie prüfen. Tut sie das nicht, kann der Kunde Schadenersatz fordern, falls die Immobilie sehr stark überteuert war. Das hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden (Az: 9 U 1758/11).