Alterskasse: Die dreimonatige Frist für die rückwirkende Befreiung des Ehegatten soll künftig nicht mehr mit der Eheschließung zu laufen beginnen, sondern erst mit dem förm-lichen Hinweis der Alterskasse auf die Versicherungspflicht. Die geplante Gesetzesänderung würde die 2010 eingeführte Verschärfung wieder aufheben. Dadurch könnten nach DBV-Angaben etwa 2 000 landwirtschaftliche Familien aufatmen, da sie 6 Mio. € an Beiträgen nicht nachentrichten müssten. Zudem ist geplant, bereits gezahlte Beiträge zurückzuerstatten.
BG-Beitrag: Teilweise saftige Aufschläge bis zu 50 % gegenüber dem Vorjahr müssen Landwirte beim Beitrag zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (BG) 2012 hinnehmen, der jetzt fällig wird. Grund: Viele BGen hatten den Beitrag 2011 mit eigenen Betriebsmitteln gedrückt. Für die Umlage 2012 ist dies wegen des Starts des Bundesträgers zum 1.1.2013 nicht mehr zulässig.