Gentechnik: Landwirte müssen Flächen auf behördliche Anordnung umbrechen, auch wenn sie von der nach der Aussaat festgestellten GVO-Verunreinigung nichts wussten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az: 7 C 8.11).
Zwangsgeld: Ein niedersächsischer Landwirt darf weiter Zwiebeln an seine Schweine verfüttern. Das Verwaltungsgericht Osnabrück lehnte das von der Stadt festgesetzte Zwangsgeld in Höhe von 2 500 € ab. Der Landwirt verfütterte bereits seit 14 Jahren wöchentlich mehrere Kubikmeter unbehandelte Zwiebeln an seine Schweine. Die Richter sahen darin keine „geruchsintensive“ Futtermittel, weil es sich um unbehandelte, nicht in Verwesung befindliche pflanzliche Rohstoffe handele.