Wer trägt den Schaden, wenn ein gefährdeter Bezirk rund um ein mit ASP infiziertes Wildschwein errichtet wird und Äcker über Wochen weder bestellt noch abgeerntet werden dürfen? Ersetzt wird von den Landkreisen der Vermögensschaden. Entgangener Gewinn, der über den Ausfall des gewöhnlichen Verdienstes oder Nutzungsentgeltes hinausgeht, und Ansprüche, die nach Inhalt und Umfang dem Ausgleichsanspruch nicht entsprechen, werden von der Behörde nicht ersetzt. Hat der Landwirt eine Versicherung abgeschlossen, die entschädigt, was dem staatlichen Ausgleichsanspruch nicht entspricht (z.B. entgangene Gewinne), erhält er zusätzlich zur staatlichen Leistung die Auszahlung der Versicherung.
Positiv gelungen ist die Lösung der Münchener & Magdeburger Agrar AG. Laut den Bedingungen entschädigt die Versicherung alle weiteren Schäden, Kosten und entgangene Gewinne, die über den Ausfall des gewöhnlichen Verdienstes oder Nutzungsentgeltes hinausgehen. Ebenso mögliche Nachteile, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der ordnungsbehördlichen oder polizeilichen Maßnahme stehen – also nicht nach Inhalt und Umfang dem Ausgleichsanspruch entsprechen. Grundlage dieser Berechnung ist eine pauschale Entschädigung nach Sperrtagen. Prüfen Sie bitte die Versicherungsbedingungen Ihrer ASP-Versicherung gegen Ernteausfall oder gehen Sie auf den Vermittler Ihres Vertrauens zu.
Hans Gerd Behrens26209 Hatten,
Niedersachsen