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Lebensversicherung jetzt kündigen?

Lesezeit: 6 Minuten

Lebensversicherungen werfen kaum noch etwas ab. Garantiezinsen und Überschuss­beteiligungen sind auf Talfahrt. Sie sollten Ihren bestehenden Vertrag dennoch nicht kündigen, meint Burkhard Fry von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.


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Lange Zeit war die Kapitallebensversicherung eine der beliebtesten Anlageformen in Deutschland. Sie galt als sicher, einigermaßen renditeträchtig und sie bot zugleich noch einen Schutz für den Todesfall. Deshalb haben auch die meisten Landwirte eine Kapitallebensversicherung, manche sogar mehrere.


Das ist inzwischen Geschichte. Weil die Europäische Zentralbank eine Po­litik des billigen Geldes fährt, sind die Zinsen so niedrig wie nie zuvor. Das bringt auch die Lebensversicherer schwer in die Bredouille.


Weil sie viele Altverträge mit hohen Garantiezinsen bedienen müssen, aber kaum ertragreiche Anlagemöglichkeiten finden, schmelzen die Überschussbeteiligungen dahin. Je nach Gesellschaft und Vertrag hat sich die voraussichtliche Ablaufleistung gegenüber früheren Prognosen um bis zu einem Drittel reduziert. Teilweise steigen die Beiträge für laufende Verträge. Sogar der Gesetzgeber muss ran, um die Lebensversicherer zu unterstützen. Im Sommer wurde der Garantiezins für Neuabschlüsse erneut gesenkt und bisher garantierte Beteiligungen wurden aufgeweicht (siehe Kasten S. 48).


Kein Wunder, dass manch ein Landwirt überlegt, seine Lebensver­sicherung zu kündigen, vor allem wenn er gerade knapp bei Kasse ist oder das Geld für eine betriebliche Investition gut gebrauchen kann. Aber ist das richtig?


Wer kündigt, verliert Geld.

Die Antwort lautet: nein. Eine Kündigung ist immer mit erheblichen Verlusten verbunden. Die Renditen betragen zwar nicht mehr 7 bis 8 % wie früher, eine Gesamtverzinsung von 3,5 bis 4 % ist aber zur Zeit noch drin. Auch für bestehende Verträge, die in einigen Jahren mit wohl geringeren Renditen auslaufen, ist die Fortführung des Vertrages in der Regel besser als eine Kündigung.


Denn wenn Sie Ihre Police vor Vertragsablauf kündigen, streichen Ihnen die Versicherer immer alle nicht garantierten Zahlungen wie Schlussüberschüsse. Außerdem schlagen die in den ersten Vertragsjahren anfallenden Abschlusskosten bei vorzeitiger Kün­digung stärker durch. Das zusammen schmälert die Rendite beträchtlich. Hinzu kommt, dass bei vorzeitiger Kündigung das Finanzamt oft stärker zugreift, weil Steuervorteile wegfallen. Und natürlich fallen bei Kündigung auch der Todesfall- und ggf. der Berufsunfähigkeitsschutz weg.


Die Kündigung einer Lebensversicherung sollte deshalb eine Ausnahme sein.


Rendite optimieren!

Es kann sich aber lohnen, den laufenden Vertrag zu optimieren. Denn viele Policen enthalten Renditekiller. Folgende Punkte sollten Sie unbedingt überprüfen:


  • Stellen Sie monatliche oder vierteljährliche Beitragszahlungen auf Jahresbeiträge um. Dadurch sparen Sie sich den nicht unerheblichen Ratenzuschlag. Um nicht sämtliche Versicherungsbeiträge zu Jahresbeginn auf einen Schlag zahlen zu müssen, können Sie die Beitragszahlungen für Ihre verschiedenen Versicherungen auf Einnahmeschwerpunkte des Betriebes verteilen.
  • Vielfach ist es sinnvoll, eine Dynamik zu kündigen oder zumindest vorübergehend auszusetzen. Denn für die dynamische Anpassung der Versicherungsleistung an die Inflation werden erhebliche Provisionen und Verwal­tungs­gebühren fällig, die die Rendite deutlich schmälern. Außerdem steigen die Beiträge erheblich. So lässt zum Beispiel eine Dynamik von 5 % einen Jahresbeitrag von 3 000 € innerhalb von 10 Jahren auf 4 700 € klettern. Eine so hohe Dynamik ist angesichts der aktuellen Inflationsraten von unter 1 % ohnehin nicht notwendig. Sie können diesen Passus deshalb spätestens bei der nächsten Dynamikmitteilung endgültig kündigen. Wollen Sie den Anspruch jedoch nicht ganz verlieren, können Sie die Dynamik auch bis zu zweimal hintereinander aussetzen und dann wieder aufnehmen usw.
  • Es ist sinnvoll die Dynamik beizu-behalten, wenn an der Kapitallebensversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hängt und die Berufsunfähigkeitsrente zu gering vereinbart wurde. In solchen Fällen hilft die Dynamik die BU-Rente ohne neue Gesundheitsprüfung aufzustocken.
  • Nicht selten wird bei Unfalltod die doppelte Versicherungssumme vereinbart. Das heißt, Ihre Hinterbliebenen bekämen im Falle Ihres Unfalltodes die doppelte Versicherungssumme. Dies ist in der Regel unnötig und schmälert die Rendite um 0,2 bis 0,3 %. Eine derartige Vereinbarung sollten Sie kündigen.


Wie sich eine Vertragsoptimierung genau auf die Rendite auswirken kann, zeigt unsere Übersicht auf Seite 47.


Übrigens: Manche Verträge haben extrem lange Laufzeiten, z. B. bis zum 85. Lebensjahr. Die Versicherer haben solche Verträge oft mit dem Versprechen einer sehr hohen Ablaufleistung verkauft. Allerdings kündigen die Kunden solche Verträge vielfach doch „schon“ mit 60 oder 65 Jahren – mit entsprechenden Verlusten. Haben Sie einen solchen Vertrag, sollten Sie überlegen, den Vertrag frühzeitig auf ein Endalter von 60 oder 65 Jahren umzustellen. Lassen Sie sich die Auswirkungen einer solchen Laufzeitverkürzung von Ihrem Versicherungsvertreter vorrechnen.


Zahlungen stoppen?

Vielleicht wollen Sie aber auch noch einen Schritt weitergehen, weil Sie die Beiträge zur Lebensversicherung nicht mehr leisten können oder wollen, z. B. weil Sie die laufenden Zahlungen doch lieber anders anlegen wollen.


Dann sollten Sie Ihre Kapitallebensversicherung beitragsfrei stellen. Die Beitragszahlungen werden gestoppt, während die Versicherung bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit weiterläuft. Da die Einzahlungen ausbleiben, sinkt – je nach verbleibender Laufzeit – die Ablaufleistung entsprechend. Anders als bei einer Kündigung wird die Rendite der eingezahlten Beiträge jedoch in der Regel nicht geschmälert.


Aber aufgepasst: Die „Basisrisiken“ sollten Sie undingt weiter absichern. Falls die Lebensversicherung einen zusätzlichen Berufsunfähigkeitsschutz enthält, sollten Sie den dafür notwendigen Beitrag unbedingt weiterzahlen. Andernfalls verlieren Sie den Berufsunfähigkeitsschutz. Ebenso sollten Sie darauf achten, dass der Todesfallschutz – falls benötigt – erhalten bleibt.


Teure Koppelfinanzierung:

Landwirte verplanen die Ablaufleistung ihrer Lebensversicherung oft lange im Voraus. Bei den derzeit sinkenden Ablaufleistungen kann das problematisch werden. Besonders fatal wirkt sich dies bei Koppelfinanzierungen mit Festdarlehen und Kapitallebensversicherung aus. In diesen Fällen haben Landwirte – meist aus vermeintlich steuerlichen Gründen – ein festverzinsliches Darlehen mit günstigem Normalzins und gleichzeitig eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Am Ende der Kreditlaufzeit soll mit der gleichzeitig ausgezahlten Ablaufleistung das Darlehen auf einen Schlag getilgt werden.


Die Ablaufleistung reicht heute aber oft nicht aus, um das Darlehen damit zu tilgen. Das Loch in der Kasse kann dabei je nach Einzelfall schnell einige zehntausend Euro betragen. Dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig als die Lücke aus Eigenmitteln zu schließen oder das Darlehen dann mit einer entsprechenden Tilgungsvereinbarung zu verlängern. Dabei kann es auch sinnvoll sein, dass bislang festver­zinsliche Darlehen in ein Tilgungs- oder Annuitätendarlehen umzuwandeln.


Ob es aktuell sinnvoll ist, eine neue Lebensversicherung abzuschließen, lesen Sie im nächsten Heft.

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