Die Stadt will in der Nähe unseres Hofes ein Neubaugebiet errichten. Dafür will sie Versorgungsleitungen durch unsere Fläche legen. Wir wollen nicht, dass die Leitungen durch unser Feld verlaufen, weil wir Angst um unsere Drainage haben. 100 m von unserem Grundstück entfernt verläuft ein städtischer Feldweg, den die Stadt für die Leitung nutzen könnte. Angeblich wäre das aber ein Umweg und das Verlegen wäre dadurch zu teuer. Wie können wir das Verlegen durch unser Feld verhindern?
Sie müssen es nicht dulden, wenn die Stadt Leitungen durch Ihr Grundstück legen will. Allerdings kann sich die Stadt durch ein sogenanntes „Zwangsbelastungsverfahren“ das Recht verschaffen, Ihr Grundstück zu nutzen. Die Stadt beantragt dazu bei der Enteignungsbehörde, dass Ihr Grundstück mit einem Leitungsrecht belastet wird. Die Enteignungsbehörde ist in der Regel die Kreisverwaltungsbehörde. Das ist aber nicht in jedem Bundesland der Fall. Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen einer Zwangsbelastung vorliegen. Das ist der Fall, wenn ein öffentliches Interesse an den Leitungen besteht.
Allerdings muss die Enteignungsbehörde berücksichtigen, dass es in Ihrem Fall für die Stadt möglich ist, die Leitung durch öffentlichen Grund zu verlegen. Nimmt die Stadt dadurch einen deutlich längeren Weg in Kauf, entstehen erhebliche Mehrkosten. Das kann die Behörde zu Ihrem Nachteil werten.
Sollte die Stadt Ihr Grundstück tatsächlich mit einem Leitungsrecht belasten, verlangen Sie, dass die Stadt Ihre Drainagen erhalten und wieder ordnungsgemäß herstellen soll. Außerdem steht Ihnen eine Entschädigung zu. Josef Deuringer, Meidert & Kollegen, Augsburg, Bayern