Mit meinem Nachbarn hatte ich mündlich vereinbart, dass er zwei Hektar von meinem Silomais erntet und bezahlt. Er schaffte es aber nicht, ihn zu ernten, und ließ ihn stehen. Bezahlen möchte er ihn jetzt auch nicht mehr. Bleibe ich nun auf dem Verlust sitzen?
Wenn Sie sich mündlich auf den Kauf verständigt und festgelegt haben, dass der Käufer für die Ernte verantwortlich ist, so haben sie einen verbindlichen Kaufvertrag geschlossen. Belegen können Sie dies z.B. mit einem Zeugen des Gesprächs. Behauptet der Käufer trotz Zeugenaussage, dass Sie den Kauf nicht oder nur unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Ernte vereinbart hatten, so muss er dies seinerseits nachweisen. Andernfalls haben Sie Anspruch auf Nachzahlung.