Meine Ex-Frau bekommt bislang wesentlich mehr Rente als ich, weil ihr alle Kindererziehungszeiten während unserer Ehe zugeschrieben wurden. Deswegen erhalte ich bereits jetzt einen Versorgungsausgleich von ihr. Durch die neue Mütterrente bekommt sie nun zwei weitere „Kindererziehungsjahre“ gutgeschrieben – und damit noch mehr Geld. Habe ich Anspruch auf Erhöhung des Versorgungsausgleichs?
Anspruch auf einen höheren Versorgungsausgleich haben Sie in diesem Fall dann, wenn sich der Ausgleichswert durch die Anpassung um mindestens fünf Prozent erhöhen würde und die Erhöhung außerdem einen Wert von 28,35 € übersteigen würde. Durch die neue Mütterrente schreibt die Rentenversicherung Ihrer Frau zwei zusätzliche Entgeltpunkte gut, sofern sie im zweiten Lebensjahr Ihrer Kinder nicht erwerbstätig war. Dies entspräche 57,22 € (Ost: 52,78), was den Grenzwert von 28,35 € übersteigt. Wenn dies zudem mindestens fünf Prozent des bisherigen Ausgleichswertes ausmacht, haben Sie Anspruch auf eine Anhebung des Versorgungsausgleichs um die Hälfte der Mütterrente. Einen Antrag darauf können Sie beim Familiengericht stellen. Lassen Sie Ihren Antrag vor Einreichung aber am besten anwaltlich prüfen.