„Ich bin zufällig auf das neue Gesetz gestoßen“, erinnert sich Wilhelm Braack, der mit seiner Frau Ilona Steinberg einen Biobetrieb mit 300 ha Grünland und ca. 300 Galloway-Rindern inklusive Nachzucht in Jork (Niedersachsen) bewirtschaftet. Das Fleisch vermarkten sie im Hofladen und seit ca. zehn Jahren über einen Onlineshop.
„Auf einer Sitzung des Verbands deutscher Gallowayzüchter kam das Datenschutzgesetz zur Sprache“, so Braack. Erst da wurde ihm bewusst, dass auch er private Daten seiner Kunden und Mitarbeiter verarbeitet. Weder Bauernverband noch Landwirtschaftskammer hätten die Landwirte informiert, bemängelt der Mäster.
Als Erstes passte Braack die Datenschutzerklärung seiner Homepage an. Werbung verschickt der Landwirt nicht. Hierzu nutzt er Presse, Fernsehen sowie die Infoseite bei Facebook, zu der es aber keine Verknüpfung von der Homepage aus gibt. Die Daten seiner Kunden nutzt er nur, um Fleisch zu verschicken. Auf seiner Homepage können die Kunden ein Kontaktformular ausfüllen. Damit bekommen sie eine Kundennummer, mit der sie im Onlineshop bestellen. Die gewonnenen Daten werden auf dem PC gespeichert. „Da wir ein Familienbetrieb sind, haben nur wir dazu Zugang“, versichert Braack.
Angst vor Strafen hat der Landwirt nicht. „Wir haben alles gemacht, was wir können“, sagt er. Auch rechtlich sicherte er sich ab. „Die Inhalte der Datenschutzerklärung meiner Homepage habe ich von einem Anwalt überprüfen lassen.“ Trotzdem ärgert er sich: „Der Papierkram wird immer mehr. Die Zeit, die dafür draufgeht, fehlt mir für die eigentliche Arbeit auf dem Hof.“ Franzis Ester-Heuing