Interessant ist Sofortabschreibung in Kombination mit einem Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB. Wie das funktioniert, zeigt unser Beispiel.
Landwirt Alfons Meier will sich ein Schutzgasschweißgerät kaufen. Preis: 1300 €. Im Jahr vor der Investition hat er für das Gerät einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 % (520 €) gebildet. Er darf daher die Anschaffungskosten im Jahr des Kaufes um den IAB kürzen. Er zieht somit vom Einkaufspreis 1300 € den IAB in Höhe von 520 € ab. Folge: Die Herstellungskosten für das Schweißgerät betragen nach der Kürzung nicht mehr 1300 €, sondern nur noch 780 €. Damit unterschreitet er die 800 Euro-Grenze und kann das Schweißgerät sofort in voller Höhe steuerlich geltend machen. Einen IAB bilden und diesen vom Kaufpreis abziehen, darf Meier im Übrigen auch, wenn er ein gebrauchtes Gerät gekauft hätte.
Hintergrund: Mit dem IAB können Sie 40 % einer künftigen Investition bereits Jahre vor dem eigentlichen Kauf gewinnmindernd in Ihrer Steuererklärung ansetzen.Das gilt aber nur für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe mit einem Wirtschafts- bzw. Ersatzwirtschaftswert von bis zu 125000 €.
Wer im kommenden Jahr einen Trecker, ein Stallgitter oder einen Computer kaufen möchte, kann einen Teil der Anschaffungskosten schon heute steuerlich nutzen.
Wenn Sie einen IAB in Ihrer Buchführung bilden, müssen Sie allerdings in den drei darauffolgenden Wirtschaftsjahren den Gegenstand oder bspw. die Tiere auch kaufen. Andernfalls löst das Finanzamt den IAB rückwirkend wieder auf, macht die Abschreibung rückgängig und Sie zahlen höchstwahrscheinlich Steuern nach. Seit dem Wirtschaftsjahr 2015/16 müssen Sie dem Finanzamt im Übrigen nicht mehr mitteilen, was genau Sie kaufen wollen. Stattdessen reichen allgemeine Angaben wie „Investition in Technik“ aus.