Der Handel sichert seine eigenen Vorteile gegenüber den Landwirten klipp und klar mit einem dicken Paket an eigenen Handelsbedingungen ab: Die speziellen Vorschriften wie die EHB kommen noch zu den AGB des Handels hinzu. Um auf Augenhöhe zu verhandeln, sollten Landwirte auch über eigene AGB nachdenken. Sie setzen damit selbst Standards für den Vertragsabschluss und müssen dann nicht jedes Mal neu nachdenken. Um dem Handel die AGB mitzuteilen, müssen Sie in Rechnungen oder auf der Homepage darauf hinweisen. Der Vertragspartner muss nicht unbedingt zustimmen. Kommt es zum Streitfall und die AGB widersprechen sich, erreichen Sie zumindest, dass weder die gegnerischen AGB noch die eigenen gelten. Ist davon auszugehen, dass es beim Geschäftsabschluss bleibt, kommen möglicherweise gesetzliche Regelungen zum Zug.
Grundidee der AGB ist, eigene Rechte abzusichern, ohne bei jedem Geschäft gesondert darüber verhandeln zu müssen. AGB dürfen aber keine Vertragspartei unangemessen benachteiligen. Um sich über die zu regelnde Bereiche klar zu werden, lesen Sie sich die AGB des Handels durch. Vorstellbar für Landwirte wären Regelungen u.A. in diesen Bereichen:
Zahlungsfristen: Diese können Sie für sich selbst z.B. auf 2 Wochen festlegen, vom Vertragspartner aber eine kürzere Frist fordern.
Geschäftskosten: Wie hoch sind Verzugszinsen, Versicherungs- und Transportkosten?
Gerichte: Entscheidet im Streitfall ein Schiedsgericht oder ein ordentliches Gericht? Durch weit entfernte Gerichte entstehen zusätzliche Kosten und auch die Hürde zur Anrufung wird höher.
Haftung: Insbesondere Direktvermarkter können prüfen, ob sie die Haftung beschränken können.
Grenzen setzen: Es hat sich bewährt, AGB nur für Geschäftsfelder über einem bestimmten Wert, z.B. 5000 €, aufzusetzen.
AGB müssen strengen gesetzlichen Vorschriften genügen. Nehmen Sie deshalb die Hilfe eines Rechtsanwaltes beim Verfassen in Anspruch.