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Mit Krankheitskosten Steuern sparen

Lesezeit: 3 Minuten

Als Patient müssen Sie immer tiefer in die eigene Tasche greifen. Das gilt für Medikamente, für krankengymnastische Behandlungen, für Krankenhausaufenthalte und für Zahnersatz. So kommen schnell einige hundert oder sogar tausend Euro Eigenleistungen zusammen. Da liegt der Gedanke nahe, besonders kostspielige Maßnahmen z. B. aufwändigen Zahnersatz auf mehrere Jahre zu verteilen, damit der Geldbeutel nicht auf einen Schlag zu stark belastet wird. Doch aus steuerlicher Sicht ist das oft genau die falsche Strategie. Warum? Weil Sie Krankheitskosten die nicht von der Kasse erstattet werden bis zu einer gewissen Grenze selbst tragen müssen. Erst wenn diese überschritten wird, können Sie die über der Grenze liegenden Zuzahlungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Wie hoch die Grenze ist auch zumutbarer Eigenanteil genannt , hängt von Ihrem Einkommen ab (Übersicht 1). Die Praxis zeigt, dass diese Grenze oft nur dann überschritten wird, wenn mehrere kostenträchtige Behandlungen in einem Jahr anfallen. Deshalb sollten Sie z. B. Zahnsanierungen nicht unbedingt über mehrere Jahre verteilen, sondern auf ein Kalenderjahr konzentrieren. Das zeigt folgendes Beispiel: Das Ehepaar Meyer lässt in diesem Jahr die schon seit längerem anstehenden Zahnsanierungen durchführen. Herr Meyer muss 2 500 E zuzahlen, seine Ehefrau 1 000 E macht zusammen 3 500 E. Davon muss Familie Meyer (40 000 E Jahreseinkünfte, zwei Kinder) einen Eigenanteil von 1 200 E selbst tragen. Die restlichen 2 300 E kann das Ehepaar als außergewöhnliche Belastung von der Einkommensteuer absetzen. Würde Frau Meyer ihre zahnärztliche Behandlung auf das nächste Jahr verschieben, sähe die Rechnung erheblich schlechter aus! Zwar könnte der Ehemann von seiner Zuzahlung immerhin noch 1300 E (2 500 E minus 1200 E Eigenanteil) steuerlich geltend machen. Die Zuzahlung der Ehefrau im nächsten Jahr würde allerdings überhaupt keine Steuerersparnis mehr bringen, da der Betrag von 1000 E unter dem zumutbaren Eigenanteil von 1 200 E läge. Das Ergebnis: Das Ehepaar würde glatt 1000 Euro verschenken! Auch Fahrten zum Arzt zählen mit Deshalb unser Tipp: Wer nennenswerte Steuern zahlt, sollte medizinische Maßnahmen, die mit höheren Zuzahlungen verbunden sind, möglichst in einem Jahr zusammen fassen. Denn sobald der zumutbare Eigenanteil überschritten wird, wirkt sich jeder zusätzliche Euro steuermindernd aus zum Beispiel auch die Kosten für eine neue Brille. Da nicht immer vorauszusehen ist, ob in einem Jahr die Grenze überschritten wird oder nicht, sollten Sie grundsätzlich alle Belege über Zuzahlungen zu Heilmitteln und Behandlungen sammeln. Als Zuzahlung anerkannt werden die Eigenleistungen, die weder die Krankenkasse noch andere Versicherungen übernommen haben. Zumindest dann, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und die Rechnungsbelege vorgelegt werden können. Abgesetzt werden können übrigens auch die Fahrkosten zum Arzt. Belege dafür müssen aber nur dann gesammelt werden, wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi benutzen. Für Fahrten mit dem eigenen PKW können für jeden Kilometer pauschal 30 Cent angesetzt werden. Übrigens: Aus steuerlicher Sicht ist immer entscheident, wann die Zuzahlung tatsächlich geleistet wurde. Kommt die Rechnung kurz vor dem Jahreswechsel, können Sie sich aussuchen, ob Sie die Rechnung vor oder nach Silvester zahlen wollen. Wird die zumutbare Belastung im alten Jahr nicht überschritten, sollten Sie die Zahlung auf das nächste Jahr verschieben. -sv-

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