Vor einiger Zeit hatte ich Besuch von zwei Kontrolleuren des Veterinäramtes. Diese führten eine komplette CC-Kontrolle durch. Für die neuen Kälberboxen erhielt ich eine Auflage. Bei den auf Rädern stehenden Einzelboxen aus Kunststoff sollte ich die Seitenwände auftrennen, sodass sich die Kälber gegenseitig berühren und beschlecken können. In diesen fahrbaren Kälberboxen verbringen die Jungtiere nur die erste Lebenswoche, dann kommen sie in einen Gruppenlaufstall. Würde ich die Seitenwände öffnen, werden die Boxen sehr instabil und ich könnte sie kaum noch umsetzen zum Entmisten. Zudem steigt die Ansteckungsgefahr von Kalb zu Kalb und es gibt dann mehr Schmutzecken. Sind die Kontrolleure im Recht?
Die beiden Kontrolleure hatten Recht, als sie Ihnen die Auflage erteilt haben: Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (§6) schreibt vor, dass die Seitenbegrenzungen der Boxen so durchbrochen sein müssen, dass die Kälber Sicht- und auch Berührungskontakt zu anderen Kälbern haben. Außerdem sieht die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für Kälber im Al-ter von bis zu zwei Wochen Folgendes vor: Halten Sie die Kälber einzeln, muss die Box innen mindestens 120 cm lang, 80 cm breit und 80 cm hoch sein. Stehen die Tiere im Stall, müssen Sie die Liegefläche mit Stroh oder ähnlichem Material einstreuen. Für bis zu acht Wochen alte Kälber müssen Ihre Boxen noch größer sein. Dr. Frank Schulze, Meisterernst Düsing Manstetten, Münster