Ich halte etwa 1000 Mastschweine. Um den Stall habe ich einem Bauzaun gestellt. Auch auf der Einfahrt, durch die ich täglich fahre, steht der Zaun.
Damit ist das Veterinäramt nicht zufrieden. Das Amt will, dass ich einen Zaunbauer beauftrage, der einen festen Zaun um den Stall baut. Ansonsten müsste ich ein Bußgeld zahlen. Gibt es ein Gesetz, dass vorschreibt, wie der Zaun aussehen muss?
Damit ist das Veterinäramt nicht zufrieden. Das Amt will, dass ich einen Zaunbauer beauftrage, der einen festen Zaun um den Stall baut. Ansonsten müsste ich ein Bußgeld zahlen. Gibt es ein Gesetz, dass vorschreibt, wie der Zaun aussehen muss?
Wie Ihr Zaun aufgebaut sein soll, steht in der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung. Diese schreibt allgemein vor, wie Sie Ihre Schweine halten müssen, wie die Ställe aussehen sollen, wie Sie die Haltung dokumentieren etc.. Sie müssen Ihren Stall einzäunen, damit Ihre Schweine nicht ausbrechen können und fremde Tiere (zum Beispiel Wildschweine) nicht von außen eindringen können. Das beugt den Ausbruch von Seuchen vor. Halten Sie Ihre Schweine im Freien, müssen Sie das Gelände sogar doppelt einzäunen.
In der Verordnung steht allerdings nicht, dass Sie für den Zaunbau einen professionellen Zaunbauer engagieren müssen.
RA Jürgen Althaus, tiermedrecht,Kanzlei Althaus, Münster