Letztes Jahr hatten wir in unserem Landhandel eine Kontrolle wegen der EU-REACH-Verordnung, die Regeln zur Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien festlegt. Dabei hat der Kontrolleur die Etiketten zweier Pflanzenschutzmittel beanstandet. Für die Prüfung habe ich eine Rechnung über 400 € bekommen. Warum muss ich die Gebühren alleine zahlen? Ist nicht auch der Hersteller der Mittel dafür verantwortlich, da dieser die Etiketten druckt?
Letztes Jahr hatten wir in unserem Landhandel eine Kontrolle wegen der EU-REACH-Verordnung, die Regeln zur Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien festlegt. Dabei hat der Kontrolleur die Etiketten zweier Pflanzenschutzmittel beanstandet. Für die Prüfung habe ich eine Rechnung über 400 € bekommen. Warum muss ich die Gebühren alleine zahlen? Ist nicht auch der Hersteller der Mittel dafür verantwortlich, da dieser die Etiketten druckt?
Da Sie über Ihren Handel die Mittel an den Endverbraucher bringen, sind Sie dafür verantwortlich, dass gefährliche Produkte das geltende Recht einhalten. Daher müssen Sie die Prüfkosten übernehmen. Auch in anderen Bereichen des öffentlichen Rechts prüfen Behörden in Gewerbebetrieben, ob deren Produkte den Vorschriften entsprechen.
Der Fall mit Ihrem Lieferanten ist ein anderes rechtliches Problem. Mit diesem haben Sie einen Kaufvertrag geschlossen, der beinhaltet, dass die gelieferten Produkte mangelfrei sind. Das müssen Sie dann bei der Lieferung auch überprüfen. Hätten Sie die fehlerhaften Etiketten bemerkt, hätten Sie Ihren Lieferanten darauf ansprechen müssen. Dieser wäre dann verpflichtet, neue Ware zu liefern.
Für die Zukunft sollten Sie sich in dem Vertrag von Ihrem Lieferanten explizit zusichern lassen, dass die Produkte in der EU marktfähig sind.
Einen Schadenersatz können Sie nur erhalten, wenn die Produkte eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllen oder Ihr Lieferant nachweislich versucht hat, Sie zu täuschen.
RA Jens Beismann, Bernzen Sonntag, Hannover