Was bedeutet der WTO-Beschluss von Bali für die Landwirtschaft? Gerd Müller, Parlamentarischer Staatssekretär im BMELV, weiß es.
Die Wirtschaft sieht positive Effekte für Wachstum und Beschäftigung. Gilt das auch für die Landwirtschaft?
Müller: Der Handel wird leichter. Transparente und effektive Zollverfahren sollen den Warenhandel in alle Richtungen vereinheitlichen und vereinfachen. Davon wird auch der Agrarhandel profitieren.
Subventionen sollen abgebaut werden. Auch die Direktzahlungen?
Müller: Nein. Nicht an die Produktion gebundene Direktzahlungen sind generell kein Thema der WTO-Verhandlungen. Der Subventionsabbau im Agrarbereich soll erst am Ende der Doha-Runde entschieden werden. Nur zu den Exporterstattungen wurde in Bali „politisch“ festgehalten, dass man darauf in Zukunft verzichten will.
Auch die Zölle sollen sinken. Was heißt das für „sensible Produkte“ wie Zucker und Rindfleisch?
Müller: Das Thema stand in Bali noch nicht auf der Tagesordnung. Eine absolute Zollfreiheit für alle Produkte war und ist im Rahmen der WTO-Verhandlungen aber nicht vorgesehen.
Was wird aus den strengeren EU-Standards im Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz? Werden sie durch das neue WTO-Abkommen ausgehebelt?
Müller: Es geht um die Zollabwicklung und Grenzabfertigung. An den hohen EU-Standards ändert sich dadurch nichts. Sie gelten auch künftig für alle importierten Waren. Beim Arbeits-, Tier- und Umweltschutz bestimmt jeder Mitgliedstaat sein Schutzniveau selbst. Darüber kann im Rahmen von Freihandelsabkommen verhandelt werden.
Braucht die EU jetzt noch ein Freihandelsabkommen mit den USA?
Müller: Freihandelsabkommen gehen über die Regelungen der WTO hinaus. Sie regeln zum Beispiel die gemeinsamen Schutz-Standards und definieren Bereiche, in denen enger zusammengearbeitet werden soll. Ein Freihandelsabkommen bringt also viele Vorteile, mit oder ohne WTO-Abkommen.-sp-
Dr. Gerd Müller, Staats- sekretär im BMELV