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Netzbetreiber droht uns mit Blackout

Lesezeit: 1 Minuten

Schon länger will ­unser Stromnetzbetreiber uns dazu drängen, eine unter unserem Acker liegende Niederspannungsleitung gegen eine Einmalzahlung in das Grundbuch eintragen zu lassen. Nach Ihrer Antwort auf eine ähnliche Leserfrage in top agrar 3/2015 haben wir das abgelehnt, weil wir damit unser Recht auf kostenlose ­Umverlegung der Leitung verwirken würden.


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Der Netzbetreiber hat daraufhin angedroht, künftige Netzstörungen, wie sie z. B. durch Blitzschläge entstehen, nicht mehr umgehend zu beheben. Wegen unseres Melkroboters sind wir aber auf eine ­un-unterbrochene Strom­zufuhr angewiesen. Darf der Netzbetreiber das?


Nein. Eine solche Androhung ist rechtswidrig und stellt außerdem eine Nötigung dar. Der Betreiber ist verpflichtet, Störungen zeitnah zu beseitigen. Selbstverständlich kann in einem Notfall naturgemäß nicht immer alles sofort repariert werden. Dass Ihnen aber bewusst und sozusagen als „Strafe“ angedroht wird, eine Reparatur zu verweigern, ist eindeutig nicht rechtens.


Beschweren Sie sich ­daher nicht nur beim Stromnetzbetreiber, sondern auch bei der Bundesnetzagentur. Nennen Sie gegenüber der Netzagentur klar „Roß und Reiter“, ­damit diese das Verhalten Ihres Netzbetreibers ­abstellen kann.

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