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Neue Regeln für Studenten mit Nebenjob

Lesezeit: 2 Minuten

Studenten, die nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sozialversicherungsfrei. Dies galt bisher jedoch nicht für Studenten, die vor ihrem Studium einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind und diese nach Beginn des Studiums mit weniger als 20 Wochenstunden fortgesetzt haben. Diese waren trotz einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden und weniger voll sozialversicherungspflichtig! Das ist jetzt anders. Nach neuer Auffassung der Sozialversicherungsträger können auch Arbeitnehmer, die ihre bisherige Beschäftigung nach Aufnahme des Studiums mit 20 Wochenstunden oder weniger fortsetzen, von der günstigen Studentenregelung profitieren. Diese sind damit, genauso wie andere Studenten, zwar rentenversicherungspflichtig, aber versicherungsfrei in der Kranken-, Pflegeund Arbeitslosenversicherung. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem Sommersemester 2000. Das heißt, dass Studenten, die nach neuer Rechtsauffassung zu Unrecht Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, diese auf Antrag zurückerstattet bekommen. Den Antrag müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam bei der jeweils zuständigen Krankenkasse stellen. Wichtig ist: Durch den Wegfall der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht des Studenten/ Arbeitnehmers wird nachträglich eine Versicherungspflicht als Student ausgelöst. Das bedeutet, der Student muss sich noch nachträglich krankenund pflegeversichern. Entsprechende Beiträge müssen nachentrichtet werden. Der Beitragssatz für beide Versicherungen zusammen lag in den letzten Jahren bei gut 50 E pro Monat. Deshalb sollten betroffene Studenten, für die eine Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge in Frage kommt, zunächst ausrechnen. ob sie damit finanziell tatsächlich besser fahren. Die Rechnung geht auf jeden Fall auf, wenn der Student nachträglich als familienversichert (über Eltern oder Ehegatten) eingestuft wird. Denn dann müssen keine Beiträge nachentrichtet werden.

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