Mit der Gewahrsamsschaden-deckung sind nicht nur Schäden an geliehenen Fahrzeugen, sondern auch an anderen Maschinen und Sachen versichert. Versichert sind z. B. auch Schäden an einem geliehenen Betonmischer oder einer Motorsäge. Die Versicherung zahlt – anders als bei Fahrzeugen – übrigens auch dann, wenn die Maschine nicht in Betrieb ist, z. B. wenn Sie die Motorsäge versehentlich mit dem falschen Sprit befüllt haben.
${intro}