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Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

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Nicht verrückt machen lassen

Lesezeit: 2 Minuten

Laufende Kapitallebensversicherungen werfen zwar nicht mehr die versprochene, aber oft noch eine ordentliche Rendite ab. Gerade ältere Verträge sind besser als ihr Ruf.


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Für laufende Verträge gilt immer der im Jahr des Vertragsabschlusses gültige Garantiezins. Haben Sie Ihren Vertrag z.B. Anfang 2000 abgeschlossen, haben Sie einen Garantiezins von 4 % auf den Sparanteil. Für Verträge aus dem Jahr 2006 gilt immerhin noch ein Garantiezins von 2,75 %, erst seit 2012 gilt der Garantiezins von 1,75 %. Und der im aktuellen Reformpaket zur Lebensversicherung beschlossene Garantiezins von 1,25 % gilt dann für Neuverträge ab dem Jahr 2015.


Die sinkenden Überschussbeteiligungen und Ablaufleistungen sind hauptsächlich ein Resultat der allgemeinen Zinsentwicklung. Davon sind auch andere Kapitalanlagen betroffen. Die Überschüsse jedoch, die Ihre Police in den vergangenen, teils fetten Jahren erwirtschaftet hat, bleiben Ihnen erhalten. So weisen aktuell ausgezahlte Lebenversicherungen oft immerhin noch eine Gesamtverzin­sung von bis zu 4 % auf.


Plötzlich höhere Beiträge?

Wenn die Versicherung Ihnen plötzlich höhere Beiträge in Rechnung stellt, liegt das in der Regel daran, dass Sie sich in der Vergangenheit bei der Prämienzahlung für die sogenannte Beitragsverrechnung entschieden haben. Die laufenden Überschüsse gehen dann nicht voll in die spätere Ablaufleistung, sondern werden genutzt, um den Versicherungsbeitrag zu senken.


Mit dem im Sommer beschlossenen Reformpaket wurde die bis dahin obligatorische Beteiligung der Versicherungskunden an der sogenannten Bewertungsreserve (stille Reserven) aufgeweicht. Gerade in Zeiten des Börsenbooms konnten Versicherungskunden damit Sonderzahlungen im drei- oder auch vierstelligen Bereich erreichen. Nach der neuen Regelung hängt die Beteiligung von der individuellen wirtschaftlichen Situation des Versicherers ab. Die Auszahlung kann, muss aber nicht geringer ausfallen.


Haben Sie Ihren Vertrag vor dem Jahr 2005 abgeschlossen, können Sie die Ablaufleistung steuerfrei kassieren, wenn Sie den Vertrag auf mindestens zwölf Jahre abgeschlossen haben, mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt haben und 60 % der gesamten Beitragssumme als Todesfallleistung vereinbart haben. Aber auch ab dem Jahr 2005 geschlossene Verträge sind noch steuerlich begünstigt, wenn Sie den Vertrag für eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren bis zum 60. Lebensjahr (ab 2012 bis zum 62. Lebensjahr) abgeschlossen haben. Dann müssen Sie nur die Hälfte der Erträge versteuern.

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