Die Landwirte im Nordosten Baden-Württembergs sind die großen Verlierer der neuen Gebietsabgrenzung für die Ausgleichszulage (AGZ) (siehe Südplus Nr. 4/2017). Vor allem in den Kreisen Schwäbisch Hall und im Ostalbkreis, aber auch im Kreis Tauberbischofsheim und im Neckar-Odenwaldkreis fällt die Mehrzahl der Gemarkungen aus der Kulisse der benachteiligten Gebiete heraus. Das gab das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) jetzt bekannt.
In der Summe werden landesweit von den bisher 916000 ha rund 354000 ha nicht mehr als benachteiligt eingestuft. Im Gegenzug sollen rund 70000 ha, unter anderem in den Kreisen Ravensburg, Biberach, Freiburg und Heidenheim, neu in den Genuss der Ausgleichszulage kommen.
Nach Schätzungen des Landesbauernverbandes sollen den nicht mehr geförderten Betrieben etwa 6Mio. € fehlen. Möglich wäre, sie im Rahmen der Ausweisung von „Gebieten mit spezifischen Benachteiligungen“ bei der AGZ doch noch zu berücksichtigen. Dazu seien aber noch keine Aussagen möglich, so das MLR. In der Summe will es aber nach wie vor jährlich 30 Mio. € für die AGZ ausgeben. Für Grünland gibt es 40 bis 100 €/ha, für Acker 25 €/ha. Offen ist, ab wann die neuen Gebietskulissen gelten. Das Wunschdatum des MLR wäre der 1. Januar 2019.