Mein Verpächter hat eine Fläche verkauft. Der Pachtvertrag war ausgelaufen, der alte Verpächter und ich haben diesen immer stillschweigend verlängert. Nun will der neue Eigentümer die Fläche selbst bewirtschaften und hat den Pachtvertrag gekündigt.
- Muss der neue Eigentümer mir einen Eigentumsnachweis vorlegen, bevor er den Pachtvertrag kündigt? Wenn ja, wie muss der Nachweis aussehen?3
- Hätte ich als Pächter ein gesetzliches Vorkaufsrecht für die Fläche gehabt? Im Pachtvertrag stand kein explizites Vorkaufsrecht.4
- Hätte ich als Pächter ein gesetzliches Vorkaufsrecht für die Fläche gehabt? Im Pachtvertrag stand kein explizites Vorkaufsrecht.5
- Der Eigentümer muss für die Kündigung zunächst keinen Eigentumsnachweis vorlegen. Wenn Sie ihm aber nicht glauben, können Sie einen Nachweis in Form eines Grundbucheintrags verlangen. Diesen sollten Sie schriftlich anfordern, damit Sie die Aufforderung beweisen können. Wenn er den Nachweis nicht erbringt, können Sie sich gegen die Kündigung wehren – im Notfall mit einer Klage. Sie müssen die Kosten des Rechtsstreits nicht tragen, auch wenn der neue Eigentümer zum Zeitpunkt der Kündigung bereits im Grundbuch eingetragen war. Denn Sie hatten ihn ja vorher aufgefordert, den Eigentumsnachweis zu zeigen.6
- Für Sie als Pächter gibt es kein gesetzliches Vorkaufsrecht. Ein solches hätten Sie mit dem vorherigen Verpächter im Pachtvertrag vereinbaren müssen.7
RA Dr. Boris Lau, Dr. Lau und Backhaus, Groß Grönau