Unsere Auszubildenden wollen mit dem Schlepper zur Berufsschule fahren. Hat das Auswirkungen auf die Kfz-Steuerfreiheit und Kfz-Haftpflichtversicherung des Schleppers?
Vorsicht, es geht nicht nur um Steuer und Versicherung! Die Führerscheinklassen L und T sind an den Einsatz für land- und forstwirtschaftliche Zwecke gebunden. Die Fahrten Ihrer Azubis zur Berufsschule wären jedoch keine originären landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Führen ihre Azubis die Fahrt mit einem anderen, gültigen Führerschein durch, so entfällt i.d.R. die Kfz-Steuerbefreiung des Schleppers. Vorsicht ist auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung geboten: Ihr Versicherer könnte Sie im Schadenfall in Regress nehmen wollen, wenn er in der Personenbeförderung eine Zweckentfremdung der landwirtschaftlichen Zugmaschine sieht.