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Lesezeit: 7 Minuten

Private Pflege-Zusatzversicherungen: Was sie leisten, was sie kosten


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Es gibt drei Arten von privaten Pflege-Zusatzversicherungen:


  • die Pflegekosten-Versicherung,
  • die Pflegetagegeld-Versicherung und
  • die Pflege-Rentenversicherung.


Seit Einführung der neuen Unisex-Tarife Anfang 2013 liegen die Versicherungsbeiträge für Männer generell höher, für Frauen dagegen kaum niedriger.


Pflegekosten-Versicherung:

Sie ist die preiswerteste Form der privaten Pflegeversicherung. Im Pflegefall erstattet sie einen Teil der Kosten, die nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung gedeckt sind. Es gibt sehr unterschiedliche Tarife. Die meisten sind so aufgebaut, dass die private Versicherung im Pflegefall die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse um einen bestimmten Prozentsatz aufstockt. Hier wird alles zwischen 50 und 100 % angeboten. Bei anderen Policen wird genau festgelegt, bis zu welcher Summe die Kosten z. B. von Pflegehilfsmitteln, einer Tagespflege oder eines Pflegeheimes übernommen werden.


Der Nachteil dieser Versicherungsform: In erster Linie erstattet sie die Kosten professioneller Pflege. Für die Nachbarin, die bei der Pflege hilft, oder für pflegende Angehörige gibt es nur sehr wenig oder gar kein Geld.


Generell werden nur direkte Pflegekosten übernommen. Die Versicherung zahlt z. B. nicht für Leistungen wie Haushaltshilfe oder reine Betreuung, wie sie für Demenzkranke wichtig sein kann. Eine Lücke entsteht auch bei einer Heimunterbringung. Denn hier sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Diese können sich je nach Fall und Heim schnell auf 600 bis 1 000 €/Monat belaufen.


Da nur nachgewiesene Kosten erstattet werden, ist die Abwicklung relativ umständlich. Sie müssen stets die Rechnungen vorlegen. Um z. B. die sehr geringen Erstattungen für heimische Pflege zu erhalten, muss eine Quasi-Rechnung erstellt werden. Diese wird nach einer Ortsbesichtigung von einem zugelassenen Pflegedienst ausgestellt und an die Versicherung weitergeleitet. Bürokratisch!


Eine Pflegekosten-Police bekommen Sie als Landwirt oder Bäuerin bei Abschluss mit 45 Jahren für ca. 15 €/Monat. Dafür erhalten Sie im Pflegefall – bei ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst – folgende Leistungen:


  • Pflegestufe I = 225 €/Monat
  • Pflegestufe II = 550 €/Monat
  • Pflegestufe III = 775 €/Monat.


Der Höchstsatz von 775 € gilt auch bei stationärer Pflege. Schließen Sie die gleiche Police mit 60 Jahren ab, verdoppelt sich der Beitrag auf ca. 30 €/Monat.


Teurer wird es, wenn Sie bei professioneller Pflege die volle Deckung der Kosten – nach Abzug der gesetzlichen Pflegeleistungen – anstreben. Für eine solche Police müssen Sie bei Abschluss mit 45 Jahren etwa 25 €/Monat hinlegen, obwohl bei der Pflege durch Angehörige nur geringe Beträge erstattet werden. Bis zum 90. Lebensjahr müssten Sie dann insgesamt rund 13 000 € für den Pflegefall-Schutz aufbringen, zwischenzeitliche Beitragssteigerungen nicht mitgerechnet. Schließen Sie den gleichen Vertrag erst mit 60 Jahren ab, kostet der Schutz bereits ca. 90 €/Monat, bis zum 90. Lebensjahr also insgesamt rund 30 000 €.


Da sie relativ unpraktikabel in der Handhabung sind, wurden Pflegekosten-Policen in letzter Zeit kaum nachgefragt. Inzwischen bieten nur noch wenige Gesellschaften diese Versicherungsform an.


Fazit: „Gerade für Landwirtsfamilien, in denen viel über häusliche Pflege läuft, ist eine Pflegekosten-Versicherung eher nicht zu empfehlen. Sie ist in der Abwicklung zu kompliziert und übernimmt überwiegend nur die Kosten professioneller Pflege. Beim Heimaufenthalt bleiben Sie außerdem immer auf den Kosten der Unterkunft und Verpflegung sitzen“, urteilt Versicherungsberater Martin Röttgermann vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV).


Pflegetagegeld:

Am stärksten verbreitet ist die Pflegetagegeld-Versicherung. Auch sie orientiert sich an den gesetzlichen Pflegestufen. Sobald Sie pflegebedürftig werden, zahlt die Versicherung Ihnen das vorher vereinbarte Tagegeld.


Die Höhe des Tagegeldes können Sie bei Vertragsabschluss selbst festlegen. In der Regel wird das Tagegeld gestaffelt. Die höchste Summe (100 %) wird in Pflegestufe III gezahlt. In Stufe II sind es 60 oder 70 %, in Stufe I meist 30 %. Auch eine Demenz-Erkrankung ohne Pflegestufe können Sie mitversichern, z. B. mit 10 bis 30 % des vollen Tagegeldes.


Wichtig: Bei einigen Tarifen können Sie als Kunde frei entscheiden, wie hoch das Tagegeld in den einzelnen Stufen sein soll. Damit ist diese Versicherung sehr flexibel. So können Sie z. B. auf ein Tagegeld in Pflegestufe I verzichten und dadurch die Beiträge senken. Oder Sie vereinbaren für Pflegestufe II schon das volle Tagegeld, wenn Sie befürchten müssen, dass Sie in diesem Fall generell auf professionelle Pflege bzw. auf Betreuung in einem Heim angewiesen sein werden.


In der Praxis wird häufig folgende Pflegegeld-Staffelung gewählt:


Pflegestufe I = 600 €/Monat


Pflegestufe II = 900 €/Monat


Pflegestufe III = 1 800 €/Monat.


Eine solche Police kostet Sie bei einem Eintrittsalter von 45 Jahren bei einer guten Versicherung rund 40 €/Monat. Bis zum 90. Lebensjahr hätten Sie dann rund 21 000 € für den Versicherungsschutz ausgegeben. Bei Abschluss mit 60 Jahren steigen die Monatsbeiträge auf etwa 95 €. Rein rechnerisch kostet der gleiche Schutz bis zum 90. Lebensjahr dann insgesamt rund 34 000 €.


Deutlich günstiger wird die Versicherung, wenn Sie in Pflegestufe I auf ein Tagegeld verzichten. Eine solche Police bekommen Sie bei einem Eintrittsalter von 45 Jahren schon ab etwa 23 € monatlich. Damit hätten Sie in Pflege-stufe II weiterhin 600 €/Monat und in Stufe III 1 800 € abgesichert. Schließen Sie die gleiche Police erst mit 60 Jahren ab, steigen die Beiträge auf 55 €/Monat.


Fazit: Ein geringerer Versicherungsschutz in den niedrigen Pflegestufen kann für Sie Sinn machen, wenn Sie davon ausgehen können, dass Sie in diesem Fall weitgehend von Angehörigen gepflegt und die gesetzlichen Pflegeleistungen in etwa ausreichen werden.


Der Vorteil des Pflegetagegeldes ist, dass Sie die Versicherung gut an Ihre individuelle Situation anpassen und damit zielgenau bestehende Lücken schließen können. Eine besondere Form der Pfle-getagegeld-Versicherung ist der neue „Pflege-Bahr“. Mehr dazu lesen Sie im Kasten auf dieser Seite.


Rente im Pflegefall:

Die dritte Form der privaten Vorsorge ist die Pflege-Rentenversicherung. Sie bietet im Pflegefall eine frei verfügbare Monatsrente, deren Höhe nach der Pflegestufe gestaffelt ist. Die Versicherung garantiert bestimmte Rentenhöhen. Diese können im Leistungsfall nie niedriger, aber durchaus höher ausfallen, wenn die Versicherung entsprechende Überschüsse erwirtschaftet.


Ein Vorteil der Pflegerente: Wird es einmal finanziell eng im Betrieb, können Sie die Beitragszahlung zeitweise einstellen, ohne die Leistung komplett zu verlieren. Die spätere Pflegerente wird dann nur entsprechend reduziert. Auch können Sie vereinbaren, dass Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt – z. B. dem Eintritt ins Rentenalter – keine Beiträge zahlen müssen. Dadurch verringert sich die Pflegerente aber erheblich – oder Sie müssen vorher deutlich höhere Beiträge zahlen, um die gleiche Rente zu erzielen.


Statt laufend Beiträge zu zahlen, können Sie sich eine Pflegerente auch durch einmalige Zahlung einer größeren Summe sichern. Die Beitragszahlung lässt sich also flexibler gestalten als bei Pflegekosten- und Pflegetagegeld-Policen.


Gegen Aufpreis bieten die Versicherer zudem eine Todesfall-Leistung an. Diese bewirkt, dass die Erben beim Tod des Versicherten – wenn dieser nie pflegebedürftig war – die eingezahlten Beiträge zurückbekommen, allerdings ohne oder nur mit sehr geringen Zinsen.


Bei einer als sehr gut getesteten Versicherung zahlen Sie bei Abschluss mit 45 Jahren rund 105 €/Monat, oder einen Einmalbetrag von 33 000 € für folgende Staffelung der garantierten Rente:


  • In Pflegestufe I = 600 €/Monat
  • in Pflegestufe II = 900 €/Monat und
  • in Pflegestufe III = 1 800 €/Monat.


Beim Kostenvergleich ist es richtig, nur die „garantierte“ Rente mit der Pflegekosten- oder der Pflegetagegeld-Police zu vergleichen. Zwar ist damit zu rechnen, dass die tatsächliche Rente im Pflegefall bei entsprechenden Überschüssen der Versicherung höher ausfällt. Doch diese sind in der aktuellen Niedrigzinsphase kaum noch seriös kalkulierbar.


Kombinieren Sie die Police noch mit einer 100%igen Todesfall-Leistung, erhöht sich der Monatsbeitrag im Beispiel bei Abschluss mit 45 Jahren auf rund 120 €. Der Einmalbetrag steigt auf 37 000 €. Möchten Sie im Rentenalter keine Beiträge zahlen, beträgt der Monatsbeitrag sogar ca. 200 €. Bis zum 65. Lebensjahr hätten Sie dann insgesamt 48 000 € eingezahlt: mehr als doppelt so viel, wie Sie für den gleichen Pflegefall-Schutz bei einer Tagegeld-Police bis zum 90. Lebensjahr aufbringen müssten.


Fazit: Eine Pflege-Rentenpolice versichert das Risiko „Pflegefall“ deutlich teurer als eine Pflegekosten- oder -tagegeldVersicherung. Der Abschluss einer solchen Police lohnt daher in der Regel nicht. Wenn Sie eine „Rentenlösung“ vorziehen, ist eine „normale“ private Rentenversicherung die bessere Lösung. Hier wird das angesparte Kapital mit Erreichen eines bestimmten Endalters (z.B. 65 Jahre) als private, lebenslange Rente ausgezahlt – die dann auch im Pflegefall zur Abdeckung der Kosten zur Verfügung steht.Johanna Budde

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