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Pflanzenschutz bald ohne Mittel?

Lesezeit: 3 Minuten

Schleichend machen sich die Wirkstoffe vom Acker. Schuld daran ist die von der EU-Kommission durchgedrückte Pflanzenschutz-Verordnung. Die damit eingeführte zonale Zulassung von Mitteln ist ein Desaster. Derzeit rollt eine Aktenflut auf die zuständigen Behörden zu, die kaum zu bewältigen ist. Fast 250 Zulassungs-Anträge hängen in der Warteschleife.


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Brüssel hatte zwar das hehre Ziel, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der EU durch gemeinsame Bewertungen der Wirkstoffe zwischen EU-Ländern zu beschleunigen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Weil die Anwendungskriterien von Mitteln in jedem EU-Land anders sind, kommt es jetzt sogar zu Doppelbewertungen. In Arbeitsgruppen wollen die Behörden die Kriterien harmonisieren – doch das kann noch Jahre dauern. Wäre es da nicht geschickter gewesen, erst zu harmonisieren und die Verordnung dann umzusetzen?


Doch wer meint, dass wenigstens die deutschen Zulassungsbehörden jetzt enger zusammenrücken, um drohende Behandlungslücken auszuschließen, der irrt. So sattelt das Umweltbundesamt (UBA), das mit seinem Vetorecht die Zulassung von Mitteln blockieren kann, munter Auflagen drauf und begründet diese als „fachlich gerechtfertigt“. Doch damit nicht genug: Um die biologische Vielfalt zu sichern, will das UBA den Landwirten vorschreiben, unbehandelte Blüh- oder Bracheflächen als Rückzugsgebiet für Tiere anzulegen. Sollte sie dies an die Zulassungsfähigkeit von Wirkstoffen knüpfen, wäre das fast wie ein zweites Greening. Das ist nicht im Sinne des Gesetzes. Das UBA soll die Umweltverträglichkeit von Pflanzenschutzmitteln sicherstellen. Das heißt nicht, deren Zulassung zu verhindern!


Zusätzlich zu diesem Regelungswahn setzt die EU noch eins drauf: In diesem Herbst will sie das sogenannte Cut-off-Kriterium „Schädliche Wirkung auf den Hormonhaushalt“ definieren (siehe Seite 58). Der Vorschlag dazu könnte das Ende vieler wichtiger Wirkstoffe bedeuten.


Damit es nicht zum Kollaps kommt, sind jetzt alle Seiten gefordert:


  • Die Zulassungsbehörden der EU-Staaten müssen ihre Bewertungskriterien schnellstens harmonisieren.
  • Das UBA muss mit seiner starken Stellung verantwortungsvoll umgehen. Wirtschaftliche und ökologische Interessen muss sie gleichermaßen berücksichtigen.
  • Die Behörden müssen mit mehr Personal zeitnahe Zulassungen sicherstellen.
  • Die Industrie sollte die Zulassungsunterlagen bestmöglich aufbereiten, damit die Behörden schnell und effizient arbeiten können. Jede Nachfrage kostet Zeit.
  • Es kann nicht sein, dass sich die Industrie jetzt aus der Erforschung neuer Wirkstoffe aus Europa zurückzieht, weil ihr hier die Zulassung zu kompliziert ist. Die EU ist und bleibt ein wichtiger Absatzmarkt.
  • Die Landwirte sind jetzt gefordert, sich in Brüssel aktiv an der Folgenabschätzung über die „hormonelle Wirkung von Mitteln“ einzubringen. Es geht um nichts weniger als die Zukunft des Pflanzenschutzes!

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