Seit letztem Jahr ist meine neue Photovoltaikanlage am Netz angeschlossen. Ich habe gehört, dass laut dem Erneuerbaren Energiengesetz (EEG) Energieerzeuger eine Konformitätserklärung abgeben müssen. Gilt das auch für Betreiber von Photovoltaikanlagen? Wann muss ich eine Konformitätserklärung abgeben? Wenn ja, ab welcher Größe und ab welchem Anschlussdatum?
Seit letztem Jahr ist meine neue Photovoltaikanlage am Netz angeschlossen. Ich habe gehört, dass laut dem Erneuerbaren Energiengesetz (EEG) Energieerzeuger eine Konformitätserklärung abgeben müssen. Gilt das auch für Betreiber von Photovoltaikanlagen? Wann muss ich eine Konformitätserklärung abgeben? Wenn ja, ab welcher Größe und ab welchem Anschlussdatum?
Aus der Konformitätserklärung liest Ihr Netzbetreiber sämtliche Daten ab, die er braucht, um Ihre Vergütungsrechnung für das Vorjahr zu schreiben.
Die Erklärung müssen Sie Ihrem Netzbetreiber bis zum 28.Februar übermitteln. Das EEG schreibt die Meldung dieser Daten vor, egal wie groß und welcher Art Ihre Anlage ist. Auch wenn der Netzbetreiber diese Daten selbst erfasst, raten wir Ihnen, diese Konformitätserklärung fristgerecht vorzunehmen: Seit Einführung des Anlagenregisters (Marktstammdatenregister) wird die EEG-Vergütung bei Meldeverstößen auf null reduziert und das solange, bis Sie die Meldung nachholen. Die Sanktion ist also relativ drastisch.
Wer allerdings eine ordnungsgemäße Konformitätserklärung nicht fristgerecht abgibt, verliert nicht 100% seiner Vergütung, sondern nur 20%. Vor diesem Hintergrund sollte daher zur eigenen Absicherung jeder Anlagenbetreiber eine entsprechende Erklärung abgeben.“ RA Helmut Loibl; Paluka, Sobola, Loibl & Partner, Regensburg