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Private Rentenversicherung: Finanziell gesichert bis ins hohe Alter

Lesezeit: 7 Minuten

Fast alle Lebensversicherer bieten heute noch eine weitere Form der Alters-vorsorge an: Die private Rentenversiche-rung. Für manche Landwirte und Bäue-rinnen kann es sich lohnen, diese Versi-cherungsform näher unter die Lupe zu nehmen. Und zwar aus drei Gründen: Die Rendite ist meist etwas höher als bei einer normalen Kapital-Lebensversi-cherung. Ab dem vereinbarten Zeitpunkt wird die private Rente lebenslang gezahlt al-so auch dann, wenn Sie ein sehr hohes Lebensalter erreichen. Bei Abschluss des Vertrages ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Somit können auch gesundheitlich angeschlage-ne Landwirte und Bäuerinnen, die von der normalen Lebensversicherung nicht mehr aufgenommen werden, noch steuerbegün-stigt für das Alter vorsorgen. Die private Rentenversicherung ist praktisch ein langfristiger Sparvertrag oh-ne Todesfallschutz. Sie zahlen regelmäßig einen bestimmten Betrag in die Versiche-rung ein, z. B. 200 DM oder 300 DM mo-natlich. Sobald die Sparphase beendet ist, z. B. mit 60 oder 65 Jahren, zahlt Ihnen die Versicherung eine regelmäßige monatli-che Rente. Diese läuft bis zum Lebensen-de, unabhängig davon, wie alt Sie werden. Die private Rentenversicherung ist damit die einzige Anlageform, bei der Sie finan-zielle Sicherheit auch bis in ein sehr hohes Alter erhalten. Zur Absicherung von Angehörigen ist die private Rentenversicherung dagegen nur bedingt geeignet. Und zwar aus zwei Gründen: Im vorzeitigen Todesfall wird anders als bei einer Kapital-Lebensversicherung keine Versicherungssumme an die An-gehörigen ausgezahlt. Verstirbt der Versi-cherungsnehmer während der Anspar-phase, erhalten die Angehörigen lediglich die in der Renten-Police angesparten Gel-der abzüglich der Verwaltungskosten zu-rück. Vor allem in den ersten Versiche-rungsjahren ist dies ein schlechtes Ge-schäft, da oft nicht einmal die eingezahl-ten Beiträge herauskommen. Verstirbt der Versicherte nach Beginn der Rentenzahlung, gehen die Angehöri-gen grundsätzlich leer aus. Denn dann er-lischt der Rentenanspruch. Die in der Versicherung angesparten Gelder stehen der Versicherung zu. Die richtige Garantiezeit wählen Mit diesem Gedanken kann sich kaum ein Kunde anfreunden. Deshalb bieten die Versicherer bestimmte Renten-Garantie-zeiten an. Dies bedeutet, dass die private Rente zumindest so lange an die Hinter-bliebenen weitergezahlt wird, bis die ver-einbarte Garantiezeit abgelaufen ist. Beispiel: Es wurde eine 15-jährige Ren-tengarantiezeit vereinbart, der Versicher-te stirbt unverhofft nach 3 Jahren. In die-sem Fall würde die private Rente ab dem Tod für weitere 12 Jahre an die Angehö-rigen weitergezahlt. Die Dauer der Rentengarantie können Sie frei vereinbaren. Dabei ist Folgendes zu bedenken: Je länger die Versicherung die Rente garantieren muss, desto geringer ist der monatliche Rentenbetrag. Und umgekehrt: Je kürzer die Garan-tiezeit, desto höher der monatliche Ren-tenbetrag. Daraus ergeben sich folgende Empfeh-lungen: Als alleinstehender Landwirt sollten Sie höchstens eine 0- bis 5-jährige Ren-tengarantiezeit wählen. Sie erhalten dann eine entsprechend höhere monatliche Rente und das lebenslang! Wenn Sie dagegen Angehörige versor-gen müssen, sollten Sie einen Tarif mit 10oder besser noch 15-jähriger Rentengar-antiezeit wählen. Stößt Ihnen vorzeitig et-was zu, wird die Rente dann bis zum Ab-lauf von 10 bzw. 15 Jahren an die Hinter-bliebenen weitergezahlt. Damit keine Missverständnisse entste-hen: Die Rente wird immer bis zum Le-bensende des Versicherten gezahlt. Die Garantiezeit spielt also nur dann eine Rol-le, wenn der Rentenempfänger vorzeitig verstirbt, z. B. kurz nach Rentenbeginn. Eine sehr interessante Variante ist auch die private Rente mit teilweisem oder vollständigem Partnerübergang. Im vorzeitigen Todesfall wird hier die priva-te Rente an den überlebenden Partner weitergezahlt, und zwar solange dieser lebt. Kurzum: Solange ein Ehepartner am leben ist, wird gezahlt. Leider bieten nicht alle Versicherungen dieses Modell des Partnerübergangs an. Für den Sparanteil der eingezahlten Beiträge garantieren auch die privaten Rentenversicherer eine Mindestverzin-sung von derzeit 3,25 %. Umgerechnet auf die gesamten eingezahlten Beiträge ergibt sich daraus eine garantierte Verzinsung von 2,5 bis 3%. Wenn man bedenkt, dass eine Renten-versicherung häufig über 15 bis 25 Jahre angespart wird, und die eigentliche Ren-tenzahlung ebenfalls 25 bis 30 Jahre um-fassen kann, geben die Versicherer diese Garantie also für einen sehr langen Zeit-raum von 50 bis 60 Jahren! Eine solche Garantie sucht man im Finanz- und Anla-gebereich anderswo vergebens. Garantierte Rente plus Überschussrente Die garantierte Verzinsung ist mit 3,25 % (bei Verträgen vor dem 1.7.2000 = 4 %) sehr vorsichtig angesetzt. Auf dieser Basis errechnet sich die garantierte Ren-te, die Ihnen im Alter auf jeden Fall si-cher ist. Die Versicherer erwirtschaften jedoch tatsächlich weit höhere Renditen. Dadurch erhöht sich die spätere Rente deutlich. Diese setzt sich also aus der ga-rantierten Rente und der so genann-ten Überschussrente zusammen. Die Höhe der Überschussrente hängt vom Anlagegeschick der Versicherung und den Entwicklungen an den Finanzmärk-ten ab. Für die Auszahlung der Überschuss-rente bieten die Versicherer verschiedene Modelle an. Sie können sich für eine gleichbleibende oder für eine steigende Überschussrente entscheiden. Dazwi-schen gibt es verschiedene Mischformen. Bei der gleichbleibenden Überschuss-rente werden die Überschüsse sofort in die laufende Rente eingerechnet und aus-gezahlt. Die Rente bleibt dadurch so-lange sich die erwirtschafteten Renditen nicht wesentlich verändern über die ge-samte Laufzeit in etwa gleich. Beim dynamischen Modell (steigende Überschussrente) kalkuliert die Versiche-rung anders. Sie zahlt zu Beginn der Ren-tenzeit eine geringere monatliche Rente aus. Die bis dahin erwirtschafteten Über-schüsse werden zunächst (ganz oder teil-weise) einbehalten und verzinslich ange-legt. Aus diesem Topf wird dann die Ren-te von Jahr zu Jahr um einen bestimmten Prozentsatz (z. B. 3,5 %) erhöht. Wer stein-alt wird, zieht natürlich mit der dynami-schen Rente das große Los. Denn diese wächst mit der Laufzeit so richtig ins Geld. Fazit: Wer auf eine hohe persönliche Lebenserwartung spekuliert, liegt mit der dynamischen Rente richtig. Ansonsten sollte man eher die konstante Rente wäh-len. Steuerpflichtig ist nur der Ertragsanteil Die Beiträge zur privaten Rentenversi-cherung sind steuerlich als Sonderausga-ben absetzbar jedoch nur im Rahmen der Höchstbeträge. Hier gibt es also kei-nen Unterschied zur Kapital-Lebensversi-cherung. Von der später gezahlten Rente ist nur der so genannte Ertragsanteil steuerpflich-tig. Dessen Höhe richtet sich nach dem Al-ter bei Rentenbeginn. Wer die private Rente schon mit 60 Jahren bezieht, muss einen Ertragsanteil von 32 % versteuern. Bei 65-jährigen Rentenbeginnern liegt der steuerpflichtige Ertragsanteil nur noch bei 27 % der bezogenen Rente. Konkret: Von 2 000 DM monatlicher privater Rente wären in diesem Fall nur 540 DM steuerpflichtig. Bei einem ange-nommenen Steuersatz von 30 % wären le-diglich 162 DM Einkommensteuer im Mo-nat zu entrichten. Wenn Sie sich für eine private Renten-versicherung entscheiden, sollten Sie spä-testens Mitte 40 einsteigen. Sie haben dann noch ca. 15 bis 20 Jahre Zeit, um schrittweise das benötigte Kapital für die Altersvorsorge aufzubauen. Was aber viele nicht wissen: Die priva-ten Rentenversicherer bieten auch eine Lösung für ältere Landwirte an, die be-reits kurz vor dem Ruhestand stehen. Die-se sieht so aus: Man zahlt auf einen Schlag eine größere Geldsumme, die man ander-weitig angespart hat, in die Versicherung ein. Diese verrentet Ihr Kapital und be-ginnt schon einen Monat, nachdem das Geld eingezahlt wurde, mit der Auszah-lung der ersten Rente. Das Modell nennt sich Sofortrente durch Einmalbeitrag. Die Versicherung kalkuliert dabei mit der durchschnittlichen Lebenserwartung. Auf dieser Basis berechnet sie, welche monatliche Rente sich aus dem eingezahl-ten Kapital (Einmalbeitrag) ergibt. Stirbt der Versicherte früher, ist die Versiche-rung der Gewinner. Lebt er länger, als es der durchschnittlichen Lebenserwartung entsprechen würde, profitiert der Kunde. Denn die Versicherung muss ihm die ver-einbarte Rente lebenslang zahlen auch wenn er 90 oder 100 Jahre alt wird! Die Sofortrente durch Einmalbeitrag kann übrigens auch eine sinnvolle Absi-cherung für ältere Landwirte ohne Hof-nachfolger sein. Wenn der Betrieb aus-läuft, steht aus dem Verkauf von Vieh, Maschinen usw. häufig ein größerer Geld-betrag zur Verfügung. Durch Einzahlung in eine private Rentenversicherung si-chert man sich eine lebenslange Rente, die zumindest teilweise das fehlende betrieb-liche Altenteil ersetzen kann.

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