Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

Aus dem Heft

Radbagger ist mitversichert

Lesezeit: 1 Minuten

Ein Landwirt beschädigte mit seinem gerade erst erworbenen Radbagger die Maschinenhalle eines Nachbarn. Den Schaden von gut 12 000 E wollte der Landwirt von seiner Betriebshaftspflichtversicherung ersetzt haben. Diese weigerte sich jedoch, den Schaden zu übernehmen. Schließlich habe der Landwirt den Radbagger erst nach Abschluss des Versicherungsvertrages gekauft und versäumt, das durch den Bagger entstandene neue Risiko anzumelden und zusätzlich zu versichern. Dieser Argumentation der Versicherung konnte das Oberlandesgericht Nürnberg jedoch nicht folgen und entschied zu Gunsten des Landwirts (Az: 8 U 3504/01). Begründung: Aus dem Versicherungsvertrag gehe hervor, dass selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die für betriebliche Zwecke genutzt werden und nicht mehr als 20 km/h fahren, grundsätzlich mitversichert seien. Deshalb sei durch den Radbagger kein neues Risiko entstanden, welches zusätzlich hätte angemeldet und abgesichert werden müssen. Der Radbagger wäre nach Ansicht des Gerichts aber auch dann mitversichert gewesen, wenn es sich um ein neues Risiko gehandelt hätte. Denn die in der Haftpflicht-Police enthaltene Vorsorgeversicherung sehe vor, dass der Landwirt neue Risiken nur dann schon vor der nächsten Fälligkeit melden müsse, wenn ihn die Versicherungsgesellschaft ausdrücklich dazu aufgefordert hätte. Das war aber nicht geschehen.

Die Redaktion empfiehlt

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.