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Rapsprobe vom Händler: Das sind Ihre Rechte

Lesezeit: 2 Minuten

Ich habe Raps an meinen Landhändler geliefert. Dabei war ich mit dem festgestellten Besatz nicht zufrieden. Bei der Rapslieferung lässt mein Landhandel immer zwei Proben ziehen. Eine der Proben geht ins hauseigene Labor. Die Mitarbeiter messen Ölgehalt, Besatz und Feuchte. Ich wollte das zweite Rückstellmuster an ein neutrales Labor senden. Der Handel gibt die Probe nicht heraus. Was kann ich tun?


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Ich habe Raps an meinen Landhändler geliefert. Dabei war ich mit dem festgestellten Besatz nicht zufrieden. Bei der Rapslieferung lässt mein Landhandel immer zwei Proben ziehen. Eine der Proben geht ins hauseigene Labor. Die Mitarbeiter messen Ölgehalt, Besatz und Feuchte. Ich wollte das zweite Rückstellmuster an ein neutrales Labor senden. Der Handel gibt die Probe nicht heraus. Was kann ich tun?


Ob Ihr Händler die Probe zurückhalten darf, hängt von Ihrem Vertrag ab. Falls Sie auch auf die Probe zugreifen wollen, sollten Sie das im Vertrag einfließen lassen.


Beim nächsten Mal sollten Sie außerdem drei Proben nehmen lassen. Ein Probe sollte der Händler direkt untersuchen lassen, eine Probe behält er wie gehabt und die dritte Probe behalten Sie. So haben Sie die Möglichkeit, den Raps ebenfalls untersuchen zu lassen. Dabei müssen Sie allerdings folgende Punkte beachten:


  • Die Inhaltsstoffe verändern sich bei unsachgemäßer Lagerung, z.B. bei Feuchtigkeit oder bei starkem Lichteinfall. Daher sollten Sie die Proben ordnungsgemäß verschließen lassen sowie dunkel und trocken lagern.
  • Die Probe muss ordnungsgemäß verschlossen sein. Ein ausgebildeter Probennehmer sollte die Probe nehmen. Dieser versiegelt die Proben. Eine Öffnung sollte nur im Labor erfolgen und dort auch verzeichnet werden, dass die Versiegelung erst dort geöffnet wurde.
  • Stimmen Sie vorher mit dem Landhandel ab, wie Sie bei einer weiteren Probe vorgehen und wer die Probe öffnen darf. Die Gefahr ist, dass er nachher bestreitet, dass die Probe wirklich aus Ihrer Lieferung ist. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie und der Händler gemeinsam ein weiteres Labor bestimmen, in welches Sie die Probe zur Untersuchung geben. RA Jens Beismann, MSBH Beismann Dr. Miersch Rechtsanwälte, Hannover

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