Hier finden Sie hier weitere Details zum Pferdeeinstellungsvertrag, einen Mustervertrag sowie Vordrucke für eine Reitbahn- und eine Stallordnung.
Ross und Reiter nennen
Lassen Sie sich vom Einsteller im Pensionsvertrag den vollen Namen, Adresse, Geburtsdatum und die Nummer des Personalausweises angeben. Das hilft Ihnen im Streitfall. Gehört das Pferd nicht dem Einsteller, sollten Sie sich zusätzlich den Namen und die Adresse des Pferdeeigentümers geben lassen. Denn falls z.B. der Einsteller nicht mehr zahlt, können Sie den Eigentümer zumindest für die Grundversorgung des Pferdes in Anspruch nehmen.
Auch das eingestellte Pferd sollte konkret bezeichnet werden \- mit Namen, Abzeichen und Lebensnummer. So können Sie z.B. verhindern, dass ein Einsteller das ursprünglich eingestellte Pferd einfach austauscht und z.B. ein koppendes Pferd in die gemietete Box stellt.
Lassen Sie sich außerdem den Impfpass, einen Nachweis über die letzte Entwurmung und die aktuelle Versicherungspolice der Pferdehaftpflicht-Versicherung vorlegen. Zusätzlich sollte der Einsteller versichern, dass bei dem eingestellten Pferd keine Untugenden wie Weben oder Koppen vorliegen.
Generell ist es sinnvoll, wenn Sie die Leistungen, die Sie als Stallbetreiber erbringen, im Pensionsvertrag kurz beschreiben, wie z.B. Weidegang, Reithallennutzung und Dienstleistungen wie Ausmisten, Pferde auf die Weide bringen usw. Geben Sie aber wirklich nur die Leistungen an, die Sie immer und problemlos erbringen können. Seien Sie vorsichtig mit genauen Zeit- und Personenangaben. Denn wenn Sie vereinbarte Leistungen zeitweise nicht erbringen können, haben die Einsteller einen Anspruch auf Minderung des Pensionspreises.
Vollmachten für Tierarzt und Hufschmied
Für den Fall, dass ein Pferd plötzlich erkrankt, sollten Sie sich die Telefonnummer des Einstellers geben lassen. Trotzdem bleibt das Risiko, dass dieser im Ernstfall nicht erreichbar ist. Deshalb sollten Sie sich zusätzlich eine Vollmacht erteilen lassen, die Ihnen erlaubt
im Namen des Einstellers den von ihm gewünschten Tierarzt bzw. Hufschmied zu beauftragen und wenn diese nicht ereichbar sind, einen anderen Tierarzt oder Hufschmied hinzuzuziehen.
Am besten erstellen Sie eine Notfallliste, in der die Telefonnummern der Einsteller und die für die jeweiligen Pferde zuständigen Tierärzte und Hufschmiede aufgelistet sind.
Das Haftungsrisiko bei der Beauftragung von Tierarzt und Hufschmieden für fremde Pferde ist für Sie als Stallbetreiber gering. Solange voll ausgebildete Tierärzte oder Hufschmiede zum Einsatz kommen, haften in erster Linie diese für ihre Arbeit und nicht der Landwirt.
Wichtig ist allerdings, dass Sie sich nicht vertraglich verpflichten, die Betreuung des Pferdes durch Tierarzt und Hufschmied verantwortlich zu übernehmen. Denn dann haften Sie auch für eine ordnungsgemäße Betreuung.
Nicht auf Einschreiben verlassen
Egal ob Abmahnung und Kündigung oder Pfändung eines eingestellten Pferdes - wichtig ist, dass die notwendigen Mitteilungen den Einsteller tatsächlich und gegebenenfalls termingerecht erreichen. Denn nur dann sind die entsprechenden Anschreiben auch wirksam. Auf (einfache) Einschreiben sollten Sie sich dabei allerdings nicht verlassen. Denn diese gelten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht als Zugangsnachweis. Und auch das Einschreiben mit Rückschein reicht nicht aus. Schließlich kann der Empfänger das Schreiben einfach nicht annehmen oder das Schreiben nicht abholen.
Besser ist dagegen die persönliche Übergabe an den Empfänger \- allerdings nur, wenn Sie sich den Erhalt des Schreibens vom Einsteller unter Angabe des Datums schriftlich bestätigen lassen oder Sie einen Zeugen benennen können, dcr die Übergabe des Schreibens bestätigt. Sie können dem Einsteller das Schreiben auch per Bote zukommen lassen, der die Zustellung dann in einem so genannten Botenprotokoll bestätigen sollte.
Die sicherste und vor Gericht stabilste Methode ist aber nach wie vor die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher. Diese kann beim Amtsgericht beantragt werden und kostet ca. 20 bis Euro.
Rechtsanwalt Kai-Kristian Barth
Hier finden Sie außerdem
Pferdeeinstellungsvertrag
Reitbahnordnung
Stallordnung