Ich halte etwa 40 Mutterschafe auf verschiedenen Weiden. Als Tränke verwende ich große Wannen, die ich mindestens zweimal täglich mit Wasser fülle. Einen alten Kipper nutze ich als Sonnenschutz. Das Veterinäramt meint nun, ich bräuchte zur Wasserversorgung mindestens ein Wasserfass mit Tränke.
Auch den Sonnenschutz bemängelt das Amt. Wie kann ich beweisen, dass die Tiere keinen Durst leiden und ihnen Schatten zur Verfügung steht?
Auch den Sonnenschutz bemängelt das Amt. Wie kann ich beweisen, dass die Tiere keinen Durst leiden und ihnen Schatten zur Verfügung steht?
Für die Haltung von Schafen gilt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV). Zur Wasserversorgung heißt es dort: Jedes Tier muss Zugang zu ausreichend Wasser haben. Hier schreibt der Gesetzgeber keine konkreten Vorrichtungen, wie beispielsweise ein Wasserfass, vor. Daher stellen die Wannen keinen Verstoß gegen die Verordnung dar. Tipp für den Winter: Achten Sie darauf, dass das Tränkewasser nicht einfrieren kann. Gegen die Kälte könnten Sie beheizbare Tränken einsetzen. Isolierte Behälter funktionieren sogar ohne Strom.
Zum Sonnenschutz schreibt die TierSchNutztV vor, dass die Tiere einen Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen, die ihre Gesundheit gefährden, brauchen. Der Gesetzgeber hat hier keine expliziten Schutzeinrichtungen angegeben. Daher ist Ihr Kipper ausreichend.
Erleiden Ihre Tiere allerdings nachweislich durch fehlende Wasserversorung oder mangelnden Witterungschutz Schäden, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 25000 €.
Falls Sie unsicher sind, dass das Veterinäramt Sie belangt, können Sie Fotos als Beweismittel aufnehmen. Ein Foto mit dem Handy ist hier ausreichend.
RA Benjamin Kranepuhl,
tiermedrecht, Münster